Augen auf im Alltag: Sind Ärztinnen, Zahnärztinnen und Apothekerinnen unsichtbar?

Pressemitteilung
06.03.2017
„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Ihren Arzt oder Apotheker“. Dieser Satz steht seit 1994 im Heilmittelwerbegesetz (§ 4 Abs. 3 HWG) und ist seitdem auf Beipackzetteln und im Abspann der Fernsehwerbung zu finden. Ärztinnen, Zahnärztinnen und Apothekerinnen kommen bei dieser Formulierung nicht vor, obwohl eine Gesellschaft, die die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel hat, dies mit einer gleichstellungsgerechten Rechtssprache festgeschrieben hat.

Dr. med. Christiane Groß, M.A., Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. macht anlässlich des Internationalen Frauentage 2017 auf diese sprachliche Unstimmigkeit aufmerksam: „Sprache und damit auch die Amts- und Rechtssprache bringt mit Vokabular, Orthographie und Grammatik auch das Verhältnis zur Gleichstellung zum Ausdruck. Der DÄB fordert daher seit vielen Jahren, bei Berufsbezeichnungen eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden und mahnt dies immer wieder an. Die ausschließlich männliche Form ist unserer Ansicht nach nicht mehr zeitgemäß und verkennt, dass in Deutschland 63 Prozent der Medizinstudierenden Frauen sind, es über 170.000 Ärztinnen und über 30.000 Zahnärztinnen gibt und neun von zehn Apotheken von Frauen geführt werden. Ich meine, dass eine geschlechtergerechte Sprache keine Schwierigkeiten bereitet, sie ist nur nach wie vor etwas gewöhnungsbedürftig“.

Vorschriften geschlechtergerecht und zugleich fachlich und sprachlich einwandfrei zu formulieren, erweist sich in der Praxis manchmal als schwierig. Die deutsche Sprache bietet jedoch eine Vielzahl von Optionen, um maskuline Bezeichnungen als Oberbegriff für männliche und weibliche Personen zu vermeiden. Als Hauptargument bei der ausschließlichen Nennung der männlichen Form wird zum Beispiel immer wieder vorgebracht, Frauen würden bei der männlichen Form einfach mitgedacht. Warum? Genauso gut könnte man die weibliche Form verwenden und sagen, Männer werden mitgedacht.

Wir regen eine Nachbesserung des Heilmittelwerbegesetzes an, damit Ärztinnen, Zahnärztinnen und Apothekerinnen künftig auch sprachlich sichtbar sind und sich nicht hinter maskulinen Subjektiven verstecken müssen. Für eine geschlechtergerechte Sprache stehen zum Beispiel der Schrägstrich bei der Berufsbezeichnung Arzt/Ärztin und Apotheker/Apothekerin zur Verfügung und das so genannte Binnen-I mit ÄrztIn und ApothekerIn sowie der Unterstrich mit Ärzt_in und Apotheker_in. Nur für Stellenausschreibungen gibt es schon eine Soll-Vorschrift: Wird zum Beispiel ein Arzt oder Apotheker gesucht, muss eine solche Stelle geschlechtsneutral mit „m/w“ ausgeschrieben werden. Das bedeutet, männliche und weibliche Bewerbungen sind gleichermaßen willkommen.
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