DÄB: Elterngeld und -zeit fördern
Elternschaft junger Ärztinnen und Ärzte

Pressemitteilung
16.11.2005
Als eine „gute Möglichkeit der Unterstützung engagiert berufstätiger Paare, die sich für Kinder entscheiden“, bezeichnet Dr. Astrid Bühren, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes e. V., den Beschluss der Großen Koalition, ein Elterngeld einzuführen, das Mutter wie Vater in Anspruch nehmen können und sollten. „Der DÄB hat immer wieder darauf hingewiesen, dass junge Ärztinnen und Ärzte, wenn sie beruflich vorwärts kommen wollen, große Schwierigkeiten haben, Familie und Beruf zufrieden stellend miteinander zu vereinbaren. Wenn Mutter und Vater sich jetzt in das so wichtige erste Lebensjahr ihres Kindes quasi hineinteilen können, wenn auch allein erziehende Mütter gut finanziell abgesichert sind, so ist dies eine wichtige Voraussetzung für weitere Schritte der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie wir sie fordern.“

Dr. Bühren weist darauf hin, dass der Deutsche Ärztinnenbund bei seiner im Sommer gestarteten Umfrage an deutschen Krankenhäusern und Kliniken zum Thema Kinderbetreuung eklatante Defizite ausgemacht hat. Nach der jüngsten Zwischenauswertung haben allein in Bayern von 406 angeschriebenen Krankenhäusern bei einer Rücklaufquote von fast 37 Prozent nur 24 angegeben, sie hätten Möglichkeiten der Kinderbetreuung. „Besonders bei der Betreuung der 0- bis 3jährigen und der Kinder zwischen 6 und 10 gibt es enormen Nachholbedarf. Wir brauchen mehr Betreuungsmöglichkeiten für kleine und größere Kinder, wir brauchen Ideen, wie die vorhandenen Probleme gelöst werden können. Wenn jetzt die designierte Familienministerin, Frau von der Leyen, erklärt, sie wolle sich dafür einsetzen, dass das Elterngeld keine ‚Herdprämie’ sei und bei einer frühen Rückkehr der jungen Mutter in ihren Beruf bei Bedarf ebenso unterstützend bei der Kinderbetreuung gezahlt werden solle, so ist das eine begrüßenswerte Überlegung“, hebt die DÄB-Präsidentin hervor.
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