DÄB informiert Ärztinnen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Nehmen Sie sexuelle Belästigung nicht hin!

Pressemitteilung
04.05.2018
Die #MeToo-Debatte hat viel in Bewegung gebracht – in Hollywood, in Politik und Wirtschaft und nicht zuletzt im Medizinbetrieb. Sexuelle Belästigung ist auch dort kein individuelles Problem, sondern eine weit verbreitete Form offener, aber auch zum Teil subtiler Diskriminierung in der Arbeitswelt. Der DÄB zeigt in seinem Faltblatt unter anderem auf, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist, wie häufig sie nach ersten Umfragen im Medizinbetrieb vorkommt und an wen sich Ärztinnen wenden können.

Sexuelle Belästigung liegt nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) dann vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird. Das AGG sieht dabei für Betroffene ein Beschwerderecht, ein Leistungsverweigerungsrecht sowie den Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz vor. Tatsächlich ziehen nur sehr wenige Arbeitnehmerinnen gegen ihren Arbeitgeber aus Angst vor Nachteilen im Beruf vor Gericht. Da machen Ärztinnen keine Ausnahme, aber sie könnten einen Anfang wagen.

Dr. med. Christiane Groß, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. (DÄB) möchte betroffene Ärztinnen gezielt ermutigen: „Wenn Sie spüren, das ist ein Übergriff, dann ist es ein Übergriff und es ist die Pflicht des Arbeitgebers, die sexuelle Belästigung zu stoppen und in Zukunft zu verhindern. Nehmen Sie als Ärztin sexuelle Belästigung nicht hin und lassen Sie sich unterstützen, wenn Sie sich wehren wollen“.

Eine Liste mit Ansprechpartner*innen finden Sie im Faltblatt zum Download auf unserer Homepage.

Wenn Sie Ärztin, Zahnärztin oder Studentin der Human- oder Zahnmedizin sind und Unterstützung brauchen, schreiben Sie uns eine E-Mail an: hilfe[AT]aerztinnenbund.de
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