DÄB-Vize zur Verabschiedung der Gesundheitsreform:
Geschlecht lediglich ein Risiko?

Pressemitteilung
02.02.2007
„Wie die vorausgegangenen Gesundheitsreformen ist auch das heute verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz geschlechtsblind“, sagte die Vizepräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes e. V., Dr. Regine Rapp-Engels zur Entscheidung des Bundestages über die Gesundheitsreform. Trotz der Verpflichtung aller Ressorts der Bundesregierung zu Gender Mainstreaming seien die unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer nicht berücksichtigt worden.

Dr. Rapp-Engels verwies u. a. auf die Sprache des Gesetzes: „Sprache schafft Wirklichkeit, sie bildet auch Wirklichkeit ab: So kommen in dem Gesetz sprachlich Frauen z.B. als Patientinnen – wenn auch nicht durchgängig – vor, die Ärzte sind aber überwiegend männlich. Weibliche Versicherte sowie Vorsitzende sind ebenfalls unsichtbar.“

Inhaltlich werde „Geschlecht“ lediglich unter dem Aspekt von Morbiditätskriterien wie z.B. auch „Alter“ genannt. Viele Regelungen der Gesundheitsversorgung treffen aber, betonte die Vizepräsidentin des DÄB, Frauen und Männer unterschiedlich, nicht nur aufgrund ihrer biologischen Unterschiedlichkeiten, sondern auch aufgrund der verschiedenen Lebenslagen und Rollenzuschreibungen. So wirke sich die Überführung von Mutter-/Vater-/
Kind-Maßnahmen von einer Regel- zur Pflicht-Leistung der Krankenkasse als einziges primär für die Frauen positiver aus, da diese in der Regel die Familien- und Erziehungsarbeit leisten.

„Diese neue Regelung begrüßen wir sehr“, so Dr. Rapp-Engels.

Sehr kritisch bewertet der DÄB die Einführung einer Verpflichtung zu Früherkennungsmaßnahmen, so lange keine evidenzbasierten Daten über deren Nutzen vorliegen. „Aus demselben Grunde lehnen wir Sanktionen bei nicht therapiegerechtem Verhalten ab, da für viele Therapien keine geschlechtsspezifische Evaluation vorliegt. So sind z.B. bekanntermaßen Frauen auch häufiger von Nebenwirkungen von Medikamenten betroffen“, sagte Dr. Rapp-Engels.

Das langjährige Anliegen des Deutschen Ärztinnenbundes, die Gesundheitsversorgung geschlechtergerechter zu gestalten, sei bei diesem Gesetz erneut nicht umgesetzt worden.
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