DÄB fordert, Gremien geschlechtergerecht zu besetzen und für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Ärztin zu nominieren

Pressemitteilung
24.05.2017
Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, bei den aktuell anstehenden Personalentscheidungen sowohl auf direkte ärztliche Kompetenz als auch auf eine geschlechtergerechte Besetzung seiner Gremien zu achten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Er ist durch den Gesetzgeber be-auftragt, in vielen Bereichen über den Leistungsanspruch der Solidargemeinschaft von etwa 70 Millionen in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen rechtsverbind-lich zu entscheiden. Die Entscheidung des Gremiums sind für die Gesundheitsversorgung aller Bevölkerungsgruppen und die Arbeit von vielen Gesundheitsberufen von großer Tragweite und Bedeutung.

Die Benennung des Juristen und ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten Lars Linde-mann als stellvertretendes unparteiisches Mitglied des G-BA sorgte beim 20. Deutschen Ärztetag bereits für Irritation. Der Ausschuss soll im Juli 2018 die Gynäkologin und frühere Abteilungsleiterin der Bundesärztekammer Dr. med. Regina Klakow-Franck ablösen, die im Vorfeld signalisiert hatte, weiter machen zu wollen.

Dr. med. Christiane Groß, M.A., Präsidentin des DÄB stellt fest: "Der DÄB ist der festen Überzeugung, dass in das Gremium eine Ärztin gehört. Schon aus Gründen der politischen Teilhabe ist die Besetzung von drei Posten im Gemeinsamen Bundesausschuss mit min-destens einer Frau unabdingbar. Darüber hinaus ist im Kreis der unparteiischen Mitglieder des G-BA dringend medizinisch-ärztlicher Sachverstand erforderlich. Es zeigt sich auch hier wieder, dass es für den weiblichen Gremiennachwuchs keine entsprechende Unterstüt-zungskultur gibt. Ohne die Beteiligung von Ärztinnen gehen die Entscheidungen in der Ge-sundheitsversorgung an den Bedürfnissen und der Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern und von Ärztinnen und Ärzten vorbei".

Der DÄB bekräftigt damit seine langjährige Forderung nach einer adäquaten Beteiligung von Ärztinnen in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung an, bei der er insbesondere junge Ärztinnen aufgefordert hat, sich in die Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung, in denen nach wie vor ganz überwiegend Ärzte vertreten sind, wählen zu lassen.
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