Deutscher Ärztinnenbund: Elterngeld bringt mehr berufliche Chancen für Ärztinnen, mehr Familienbezug und psychosoziale Kompetenz für Ärzte

Pressemitteilung
29.09.2006
„Die mehrheitliche parlamentarische Zustimmung zum Elterngeld bedeutet nicht nur eine begrüßenswerte Stärkung der Bedeutung von Familien, sondern auch bessere Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung zum Beispiel junger Ärztinnen.“ Das unterstrich Dr. Astrid Bühren, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes e. V., aus Anlass der abschließenden Beratungen des Bundestages zur Einführung des so genannten Elterngeldes ab 1. Januar 2007. Besonders die Tatsache, dass nun hoffentlich auch mehr Väter stärker die Erziehung ihrer Kinder aktiv mitgestalten werden, wird von Deutschen Ärztinnenbund ausdrücklich befürwortet.
Die deutsche Wirtschaft, so Dr. Bühren, habe die Erführung eines Elterngeldes laut einer aktuellen Umfrage begrüßt und männliche Mitarbeiter ausdrücklich ermuntert, ihren Part bei der Erziehung zu übernehmen. „Als Ärztinnen hoffen wir, dass diese Haltung auch auf die Leitungen der Krankenhäuser und Kliniken zutrifft.“ Wenn sich junge Eltern im Arztberuf die Aufgaben der Erziehung und Fürsorge für ihr Kind teilten, gebe es mehr Zeit für die Familien und mehr ärztliche Kompetenz für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten.

In einem umfassenden Beitrag zum Thema Elterngeld heißt es dazu in der aktuellen Ausgabe der „Ärztin“, der Zeitschrift des Deutschen Ärztinnenbundes, unbestritten sei, „dass Mütter bessere Berufstätigkeitschancen haben: immerhin würde laut Umfrage jeder zweite Vater mit Kinderwunsch mit dem Elterngeld in Elternzeit gehen, was den beruflichen Wiedereinstieg der Frau ermöglichen könnte“.

Der Deutsche Ärztinnenbund weist bei aller Freude über diesen wichtigen Schritt darauf hin, dass es im Interesse der gewünschten Bevölkerungsentwicklung und einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf zukünftig erforderlich sei, zumindest die volle steuerliche Absetzbarkeit aller Kosten für die Betreuung der Kinder durchzusetzen.
Auch die Haushaltführung für Doppelverdiener müsse voll steuerlich absetzbar sein.
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