Elterngeld: DÄB fordert, partnerschaftliche Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung umfassend zu berücksichtigen

Pressemitteilung
14.11.2008
Das Elterngeld bleibt in der Diskussion: Anlässlich der Zweiten und Dritten Lesung des Ersten Änderungsgesetzes zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) im Deutschen Bundestag mahnen Frauenverbände weiteren Überarbeitungsbedarf an. Wie Dr. med. Regine Rapp-Engels, Vizepräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, erklärt, betreffe dies die gemeinsame Teilzeit der Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes, die durch die Elternzeitrechte ausdrücklich ermöglicht wird. „Die gegenwärtige Ausgestaltung des Elterngeldes wirkt einer partnerschaftlichen Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung durch gleichzeitige Teilzeit der Eltern entgegen.“
Die im Deutschen Frauenrat zusammengeschlossenen Verbände weisen darauf hin, dass bei Reduzierung der Arbeitszeit und des Einkommens beider Eltern um die Hälfte ihr gesamter Elterngeldanspruch mit dem 7. Lebensmonat des Kindes erschöpft ist. Der Elterngeldanspruch wird also faktisch halbiert. Dies hängt damit zusammen, dass auch bei Teilelterngeldbezug ein voller Elterngeldmonat verbraucht wird.

„Damit wird die vorrangige Erziehung des Kindes durch ein Elternteil gefördert, es wird in der Praxis keine gemeinsame Teilzeit im ersten Lebensjahr des Kindes geben“, betont Dr. Rapp-Engels. „Weder Eltern noch Unternehmen sollten sich damit zufrieden geben. Weiter muss man davon ausgehen, dass diese Regelung die Arbeitsmarktchancen von Frauen schmälert.“ Der DÄB bemüht sich seit Jahren, an Lösungen mitzuwirken, die vor allem jungen Ärztinnen mit Familie den beruflichen Einstieg erleichtern helfen. Das Elterngeld wäre eine gute Möglichkeit für beide Eltern ihre Erziehungsverantwortung gemeinsam wahrzunehmen. Insofern ist unverständlich, dass derartige Fallen im Gesetz bei dessen Novellierung nun nicht beseitigt werden.
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