Embryonenspende von imprägnierten Eizellen rechtssicher ermöglichen – Stellungnahme des DÄB zur Reproduktionsmedizin

Pressemitteilung
26.10.2020
Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) sieht in der Embryonenspende für Paare mit langem unerfülltem Kinderwunsch eine wünschenswerte Möglichkeit, doch noch ein Kind zu bekommen. Derzeit ist in Deutschland die Spende von kryokonservierten, befruchteten Eizellen im Vorkernstadium – den imprägnierten Eizellen – durch Gerichtsverfahren in die Debatte geraten. Der Ethikausschuss des DÄB bezieht dazu nun Stellung. Er spricht sich für diese Form von Embryonenspenden aus und betont dabei auch das Recht des Kindes, seine biologische Herkunft zu erfahren.

„Ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz sollte diesen Aspekt der Reproduktionsmedizin berücksichtigen“, sagt Dr. Gabriele du Bois, Fachärztin für Humangenetik und Vorsitzende des DÄB-Ethikausschusses. „Momentan gibt es in Deutschland nur das Embryonenschutzgesetz. Es ist in Teilen veraltet und lässt einige aktuelle ethische Fragen offen, weil sich die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin in den vergangenen Jahrzehnten stark entwickelt haben. Viele Menschen, die gerne Kinder möchten, aber keine bekommen können, fühlen sich benachteiligt.“

„Mit der Embryonenspende können auch Paare Eltern werden, bei denen die Frau nicht über eigene fertile Eizellen verfügt, ohne dass das Verbot der Eizellspende tangiert wird“, erklärt DÄB-Präsidentin Dr. Christiane Groß. Sie bekommen einen Embryo, der weder von der mütterlichen noch von der väterlichen Seite Gene des Kinderwunschpaares mitbringt. „Vergleichbar ist das mit einer Adoption“ sagt Groß. „Dabei erhalten Kinder neue Eltern, mit denen sie genetisch nicht verwandt sind. Hier werden Embryonen angenommen.“

Eindeutig erlaubt ist in Deutschland bereits die Spende von überzähligen Embryonen, die aus mehreren Zellen bestehen. „Die Lebensrettung des Embryos hat in diesem Fall Vorrang vor dem Verbot gespaltener Mutterschaft“, erklärt du Bois. Anders bei imprägnierten Eizellen: Hier ist das Spermium in die Eizelle eingedrungen, aber die Zellkerne sind noch nicht verschmolzen. Gegner dieser Form der Embryonenspende stufen das Auftauen der Vorkernstadien als Befruchtung ein und verweisen darauf, dass es verboten ist, eine Eizelle mit der Absicht zu befruchten, sie dann einer Frau einzusetzen, von der die Eizelle nicht selbst stammt. Befürworter argumentieren, dass imprägnierte Eizellen ursprünglich für die Frau vorgesehen waren, von der die Eizellen stammen. Erst wenn sie nicht mehr benötigt werden, gibt diese Frau sie zur Spende frei. Die Eizellen würden somit nicht absichtlich für die Spende gewonnen und befruchtet.

Der DÄB befürwortet die Embryonenspende auch für imprägnierte Eizellen. „Diese Embryonen entstehen bei erlaubten Kinderwunschbehandlungen und bieten darum bislang ungewollt kinderlosen Paaren eine vertretbare Möglichkeit, doch noch Eltern zu werden“, sagt du Bois. „Selbstverständlich aber nur, wenn sowohl die Spender- als auch die Empfängereltern über die Vor- und Nachteile eindeutig aufgeklärt wurden. Wenn möglich, sollte eine ,offene Embryo-Adoption‘ mit Wissen aller Parteien erfolgen oder wenigstens mit einer frühen, altersentsprechenden Aufklärung der Kinder über die Zeugungsart durch die Eltern, etwa ab dem Vorschulalter.“
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