Gesetzentwurf zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz:
Spionage am Krankenbett? Nicht mit Ärztinnen!

Pressemitteilung
23.01.2008
„Ärztinnen und Ärzte werden sich nicht zu Spitzeldiensten missbrauchen lassen!“ Das erklärte Dr. Regine Rapp-Engels, Vizepräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, anlässlich einer Anhörung zum Gesetzentwurf zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) im Bundestagsausschuss für Gesundheit.

Der Entwurf sieht vor, dass Ärzte zukünftig den Krankenkassen „verdächtige“ Patientinnen oder Patienten melden sollen, wenn deren Erkrankung möglicherweise vorsätzlich herbeigeführt oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen erworben wurde. Auch „nicht indizierte“ ästhetische Operationen sowie Tätowierungen oder Piercings als Krankheitsursache müssen sie mitteilen.

„Ärzte sollen also im vertrauensvollen Patientinnen-Kontakt nicht nur die Krankheitsgeschichte erheben, sondern auch bewerten oder beurteilen, ob die o.g. Verdachtsmomente vorliegen, also z.B. die ‚Vorsätzlichkeit’ einschätzen. Ist die nachlässige Einnahme von Medikamenten nun schon vorsätzlich oder nur schlampig? Oder sind die Schnittwunden an einer Hand tatsächlich ein Unfall - wie vielleicht angegeben - oder war es ein Einbruchsversuch? Das ist ungeheuerlich“, so Dr. Rapp-Engels.

Explizit sei zwar im dubiosen Artikel 6, Nr. 15 c nur von „Ärzten“ die Rede und Ärztinnen müssten sich streng genommen nicht angesprochen fühlen, bemerkt die DÄB-Vizepräsidentin, im Ganzen aber sei das im Entwurf formulierte Ansinnen an männliche wie weibliche Mediziner haarsträubend und müsse schon im Ansatz vom Tisch.
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