Gesetzesentwurf für schnellere Termine und bessere Versorgung belastet vor allem den beruflichen Nachwuchs

Pressemitteilung
14.12.2018
Der Deutsche Ärztinnenbund lehnt Regelungen zu Mindestsprechzeiten und verpflichtenden offenen Sprechstunden ab, wie diese im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) enthalten sind. Das Gesetz würde alle niedergelassene Ärztinnen zu einer erhöhten Mindeststundenzahl verpflichten – auch Anfängerinnen und Ärztinnen mit Familie und Kindern.

Dr. med. Christiane Groß, M.A., Präsidentin des DÄB: „Die geplante neue Reglementierung schränkt die Freiberuflichkeit von Ärztinnen ein. Gerade für junge Kolleginnen, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren müssen, ist die Anhebung der Mindestsprechstundenzahl pro Woche eine unzumutbare Belastung. Dazu trägt auch die verpflichtende Vorgabe von offenen Sprechstunden bei. Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, die geplanten Eingriffe in die Sprechstundengestaltung nicht umzusetzen.“

Der DÄB bedauert, dass durch den Entwurf zu einem Gesetz, dessen Ziele an sich schnellere Termine und eine bessere Versorgung seien, ein völlig unzutreffender Eindruck über die Arbeitsleistung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten entsteht.

Dr. Christiane Groß: „Unsere Erfahrung zeigt, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte derzeit ohnehin durchschnittlich mehr als 50 Stunden pro Woche arbeiten. Eine Mindestsprechstundenzahl spielt für diese Kolleginnen und Kollegen überhaupt keine Rolle. Das Gesetz träfe stattdessen genau die falschen: Den beruflichen Nachwuchs. Für jungen Ärztinnen und Ärzte mit Doppelbelastung durch Beruf und Familie muss es weiterhin Möglichkeiten geben, für eine begrenzte Zeit mit einer geringeren Sprechstundenzahl zu praktizieren. Dies betrifft durchaus auch ältere Kolleginnen und Kollegen, wenn sie sich um die Pflege von Angehörigen kümmern müssen.“

Die Praxis der niedergelassenen Ärztinnen im DÄB zeige, dass auch die Einführung einer verpflichtenden offenen Sprechstunde pro Tag keinerlei Fortschritt in der medizinischen Versorgung bedeuten würde.

Dr. Christiane Groß: „Wo solche Akutsprechstunden sinnvoll sind, werden sie längst angeboten. Das Gesetz führt auch in diesem Punkt nicht nur zu mehr Kontrollbürokratie, sondern dezimiert die Terminsprechstunden. Wir wünschen uns vom Gesetzgeber, dass er die ärztliche Freiberuflichkeit konsequent stärkt, statt sie durch neue Reglementierungen einzuschränken.“
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