Offener Brief vom 26.1.2018 an die Verhandlungsführer der Koalitionsgespräche

Pressemitteilung
26.01.2018
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrter Herr Seehofer, sehr geehrter Herr Schulz,

der kanadische Premierminister Justin Trudeau wird im Rahmen des G7-Vorsitzes von Kanada die Gleichstellung der Geschlechter in den Mittelpunkt der politischen Agenda rücken. Dies hat er bei seiner Rede auf dem Weltwirtschaftsforum 2018 in Davos nochmals bekräftigt. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass bei den Sondierungen zur Bildung einer Bundesregierung die Gleichstellungspolitik bisher als Randthema behandelt wurde. Trudeaus Positionierung sollte für alle am Verhandlungstisch als Zielmarke dienen. Da wäre ein „we too“ eine klare Botschaft. Lippenbekenntnisse und ein „Weiter so“ reichen uns nicht!

Die in der Berliner Erklärung 2017 zusammengeschlossenen Frauenverbände akzeptieren keine gleichstellungspolitischen Lücken in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD. Im bisherigen Sondierungspapier fehlen verbindliche Maßnahmen, über die in den wesentlichen Fragen der gleichberechtigten Teilhabe, der gleichen Bezahlung und dem Monitoring von Gleichstellungspolitik konkrete Fortschritte erzielt werden können. Substanzielle Verbesserungen und eine Agenda für Gleichstellung sind der Gradmesser für die Ernsthaftigkeit der nächsten Regierung.

Als führende Frauenverbände, die die Interessen von 12,5 Millionen Frauen in Deutschland vertreten, fordern wir von den Koalitionsgesprächen in den drei zentralen Themenbereichen Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit sowie Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik verpflichtende Schritte und gesetzliche Maßnahmen.

1. Gleiche Teilhabe
Für die Privatwirtschaft fordern wir:
  • für die Aufsichtsräte auch der Unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent bei Neubesetzungen ab 2019 sowie ihre Ausweitung auf alle Unternehmensrechtsformen (SE, Ltd & Co KG), auch ausländische (britische Public Limited Company)
  • für die operativen Führungsebenen (Vorstand und zumindest die beiden darunterliegenden Ebenen) eine Zielgröße von jeweils mindestens 30 Prozent Frauen sowie
  • die Einführung wirksamer Sanktionen:
    • für den Fall der Nichterreichung der Geschlechterquote in Aufsichtsräten, z.B. leerer Stuhl, Nichtigkeit von Beschlüssen
    • für den Fall, dass die transparente Veröffentlichung von Zielgrößen oder von Gründen für ihre etwaige Nichterreichung unterlassen wird, z.B. finanzielle Sanktionen, Einschränkung des Prüfvermerks
    • für den Fall der Nichterreichung der mindestens 30 Prozent-Zielgröße z.B. die Pflicht, die Gründe im Einzelnen nachvollziehbar offenzulegen und von einer geeigneten Stelle überprüfen zu lassen, die öffentlich hierzu Stellung nimmt.
Für die Bereiche Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft fordern wir:
  • die paritätische Besetzung der jeweiligen Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien (wie z.B. Fördermittelentscheidungsgremien, Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung und Berufungskommissionen,
  • die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 Prozent Frauen,
  • verbindliche Zielgrößen von mindestens 30 Prozent Frauen in den jeweiligen Führungspositionen.
Für Politik und Parlamente fordern wir:
  • in der kommenden Legislaturperiode für die Wahlen zum Bundestag ein verfassungskonformes Paritätsgesetz auf den Weg zu bringen.
2. Weitere Schritte in Richtung Entgeltgleichheit
Das Entgelttransparenzgesetz allein wird die Entgeltgleichheit nicht durchsetzen. Weitere strukturelle Maßnahmen sind erforderlich, die auch vor einer Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes erfolgen können. Die Berliner Erklärung 2017 fordert von CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag 2018 folgende gesetzliche Maßnahmen festzuschreiben:
  • Die Einführung transparenter, umfassender, zertifizierter Prüfverfahren zur geschlechterdifferenzierten Entgeltanalyse in allen Betrieben mit Betriebsratspflicht.
  • Die Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner jetzigen Form bei angemessenen Übergangszeiten, mindestens aber als Einstieg in eine diskriminierungsfreie Besteuerung die Reform des Lohnsteuerverfahrens (Abschaffung der Lohnsteuerklasse V).
  • Zudem ist die Abschaffung des Schulgeldes ebenso bei Erzieherinnen und Erziehern notwendig, nicht - wie im Sondierungspapier geplant - nur bei Heilberufen.
3. Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik
Bereits jetzt ist die Gleichstellung von Frauen und Männern nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung als „durchgängiges Leitprinzip“ zu verfolgen. Für die Umsetzung dieses Anspruchs fehlt es allerdings an Strukturen. Wie wir wissen, ist Deutschland im europäischen Vergleich allenfalls Mittelmaß, wenn es um Gleichstellungsfragen geht. Es ist an der Zeit, dass es – wie in anderen Ressorts bereits selbstverständlich – eine Einrichtung gibt, die Gleichstellungspolitik mit externem, praxisrelevantem Wissen flankiert: ein Gleichstellungsinstitut. Gleichstellungspolitik muss durch eine wissensbasierte Begleitung aufgewertet werden, die der Gleichstellung in Deutschland ein neues Fundament geben kann. Politische Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung sollten kontinuierlich flankiert und die Wirkung von gesetzlichen Maßnahmen ausgewertet werden. Die Empfehlungen des von der Bundesregierung verabschiedeten Gleichstellungsberichts müssen umgesetzt werden.

Die Gleichberechtigung der Geschlechter muss demnach in der Lebenswirklichkeit umgesetzt werden, bei der Umsetzung dieses Anspruchs sehen wir noch hohen Handlungsbedarf. Frauen haben ein Recht auf die Erfüllung des Auftrags der Gleichberechtigung, wie ihn Art. 3 Abs. 2 GG formuliert.

Mit freundlichen Grüßen
die 17 Initiatorinnen der Berliner Erklärung 2017
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