Stiftung Wissenschaftspreis des Deutschen Ärztinnenbundes

Der Deutsche Ärztinnenbund hat 2001 oben genannte Stiftung gegründet. Die Stiftung ist mit Bescheid des Finanzamtes Köln vom 13.09.02 als gemeinnützig anerkannt. Treuhänderin für die unselbständige Stiftung ist der Deutsche Ärztinnenbund.

Sinn und Zweck der Stiftung ist, junge Ärztinnen und Zahnärztinnen auf ihrem wissenschaftlich begonnenem Berufsweg zu ermutigen.

Alle 2 Jahre wird ein Preis aus den angelaufenen Zinsen des festen Kapitals vergeben. Fünf Stifterinnen hatten mit einer großzügigen Summe den Anfang gemacht, etliche Zustiftungen sind dankenswerter Weise dazu gekommen. 2005 konnte das Kapital aus dem großherzigen Nachlaß unserer Essener DÄB-Kollegin Dr. Edith Grünheit aufgestockt werden.
Der Preis ist dotiert mit z. Zt. 4.000,00 Euro.
Bewerbungen können gestellt werden an die Adresse der Geschäftsstelle des DÄB.

Der Deutsche Ärztinnenbund freut sich über jede weitere Zustiftung.

Wie ist dies möglich:

  • eine Spende als Zustiftung überweisen,
  • Ihre Gäste anläßlich eines runden Geburtstages oder eines Jubiläums um eine Zustiftung für die Stiftung bitten, statt eines Geschenkes.
  • eine Zustiftung als Legat in Ihrem Testament festsetzen,
  • den Preis einmalig selber finanzieren in Erinnerung an einen lieben Menschen. Dies wird selbstverständlich auf Urkunde und bei Verleihung erwähnt werden.

Steuerlich absetzbare Bescheinigungen werden zugesandt.
Das Konto der Stiftung lautet:
Kontoinhaber: Deutscher Ärztinnenbund e.V.
IBAN: DE26 3006 0601 0301 5753 09
Kto.-Nr.: 030 1575309
BLZ: 300 606 01
Apotheker- und Ärztebank
Ansprechpartnerin: Dr. M. Schlipf, Schongauer Weg 23, 89081 Ulm
E-Mail: margareta.schlipf@drschlipf.de
Tel.: 0731 9387687
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