Deutsches Ärzteblatt vom 04.10.2024:
Problem: Stillen im Ärztinnenjob

Stillende fallen unter das Mutterschutzgesetz. Ärztinnen stellt das mitunter vor Probleme, wenn sie nicht wie gewünscht weiterarbeiten können, weil der Mutterschutz vom Arbeitgeber zu Lasten der Frauen ausgelegt wird. Die Verzögerungen in der Weiterbildung können langfristige Nachteile haben, berichtet DÄB-Vizepräsidentin Barbara Puhahn-Schmeiser.