2020 wird die Sensibilisierung für die Geschlechterthematik in Forschung und Lehre vorangeschritten sein

Prof. Dr. med. Marianne Schrader l Fachärztin für Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie, Vizepräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes

Der Deutsche Ärztinnenbund hat anlässlich seiner Wissenschaftlichen Kongresse immer wieder auf die Vernachlässigung der Aspekte der biologischen und soziokulturellen Differenz zwischen weiblichen und männlichen Patienten hingewiesen und den Fokus bei der Verleihung seines Wissenschaftspreises seit 2001 auf die geschlechterdifferenzierende Medizin gerichtet. Die weitere Zunahme von Wissen wird das Pflichtcurriculum verändern und alle Lehrenden aus Klinik und Forschung verpflichten, die Studierenden entsprechend zu führen.

Anlässlich des 17. Wissenschaftlichen Kongresses des Deutschen Ärztinnenbundes vor 30 Jahren mit dem Thema „Differenzierung von Mann und Frau aus medizinischer und psychologischer Sicht“ erweiterte der DÄB seine Präferenz von der Frauengesundheit auf die geschlechterdifferenzierende Medizin in Diagnostik, Therapie und biomedizinische Forschung.

Mit dem Thema des Wissenschaftlichen Kongresses 1999 „Schlagen Frauenherzen anders?“ wies der DÄB erneut auf die Vernachlässigung der Aspekte der biologischen und soziokulturellen Differenz zwischen weiblichen und männlichen Patienten hin. Es konnte gezeigt werden, dass der Herzinfarkt, als Manager-Krankheit deklariert und damit sozusagen bei Frauen nicht vorkommend, für Patientinnen eine schwere häufig letal ausgehende kardiovaskuläre Erkrankung ist. Gleichzeitig wurde nachgewiesen, dass Frauen seltener invasiv diagnostiziert wurden und mit einer nur an männlichen Patienten erforschten medikamentösen Therapie behandelt wurden. Und dies häufig nicht zu ihrem Nutzen. Es kann die Vergangenheitsform gewählt werden, weil in der Zwischenzeit ein deutliches Umdenken durch gezielte Forschung erreicht werden konnte.

Die evidenzbasierte Medizin, die als einzig anzuwendende bezeichnet wird, bedarf ebenfalls der Einbeziehung der Erkenntnisse der bestehenden Geschlechterdifferenzen. Es ist zweifelhaft, ob die jetzt bestehenden Empfehlungen alle geschlechtersensibel sind. Deshalb ist eine ständige Aktualisierung erforderlich.

Seit 2001 hat der alle zwei Jahre verliehene Wissenschaftspreis des DÄB den Fokus der geschlechterdifferenzierenden Medizin erhalten und mit dem neuen Arzneimittelgesetz von 2005 sind Sponsoren und Forschende verpflichtet, weibliche Patientinnen proportional in die Studien vor einer Arzneimittelzulassung einzubeziehen.

Die zwingend verpflichtende Aufnahme des Wissens aus Empirie und Forschung um die speziellen biologischen und von Geschlechterrollen abhängigen Unterschiede weiblicher und männlicher Patienten in die Lehre ist seit vielen Jahren ein Ziel, dem viele Universitäten in unterschiedlicher Weise nachgehen. An der Universität Lübeck zum Beispiel wird in einem scheinpflichtigen Wahlfach aus allen Gebieten das spezielle Wissen gelehrt. Das Unterrichtsmaterial wird den Studierenden online zur Verfügung gestellt, weil das spezielle Wissen noch nicht in den Fachbüchern nachzulesen ist. Der Besuch der Vorlesung ist Studierenden aller Semester möglich. Dies bedeutet, dass bereits bei Beginn des Studiums die Geschlechterdifferenz ins Zentrum der Aufmerksamkeit gestellt ist. Die Zahl der Teilnehmenden hat jährlich zugenommen und das Wahlfach ist zur Zeit eines der meist besuchten - ein Beweis dafür, dass bewusst wird, dass das spezielle Wissen in die tägliche ärztliche Tätigkeit aufgenommen werden muss. Die weitere Zunahme des speziellen Wissens wird die Notwendigkeit immer deutlicher machen, das Pflichtcurriculum zu verändern und alle Lehrenden aus Klinik und Forschung zu verpflichten, die Studierenden entsprechend zu führen.