DÄB-Siegel für Mutterschutz mit erweiterten Kriterien – für noch mehr Verbindlichkeit zwischen engagierten Kliniken und schwangeren Ärztinnen

Pressemitteilung
21.03.2024
Das Siegel für 2024
„Schwanger? Hier arbeiten Sie adäquat ärztlich weiter. Deutscher Ärztinnenbund 2024.“ Das steht auf dem Siegel des Deutschen Ärztinnenbunds e.V. (DÄB) für das sich auch 2024 wieder Klinikabteilungen und Arztpraxen melden können, welche die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes im Sinne der schwangeren Ärztinnen umsetzen. Im Kern geht es darum, sie unter Einhaltung der gesetzlichen Schutzmaßnahmen mit weiterbildungsrelevanten Inhalten weiter zu beschäftigen, so dass ihnen keine zeitlichen Nachteile in ihrem beruflichen Fortkommen entstehen. Neu ist, dass neben der Chefärztin oder dem Chefarzt nun auch der Betriebsarzt oder die Arbeitsmedizinerin bestätigen muss, dass die schwangeren Ärztinnen weiterhin patientennah tätig sein dürfen. Der Grund: Diese Personen treffen alle Schwangeren persönlich und können daher sehr gut einschätzen, wie der Mutterschutz gehandhabt wird.

„Diese zusätzliche Bestätigung zeigt uns, dass die praxisorientierte, für Ärztinnen sinnvolle Umsetzung des Mutterschutzgesetzes im Selbstverständnis einer Arbeitsstätte angekommen ist“, erklärt Prof. Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB und Beauftragte des DÄB-Vorstandes für das Thema Mutterschutz für Ärztinnen. „Das fördert die Verbindlichkeit zwischen Arbeitgebern und jungen Ärztinnen, die beide ein Interesse daran haben, dauerhaft gut zusammenzuarbeiten“, sagt Puhahn-Schmeiser weiter.

Der DÄB hat in den vergangenen Jahren ein breites Netzwerk an Unterstützenden für seine Forderung nach einem diskriminierungsfreien Mutterschutz aufgebaut: Es gilt, pauschale Beschäftigungsverbote und Einschränkungen weiterbildungsrelevanter Tätigkeiten zu vermeiden – natürlich im Einklang mit dem Gesundheitsschutz. „Das ist fast immer problemlos möglich“, sagt Dr. Christiane Groß, Präsidentin des DÄB. „Sowohl das Wissen um die juristischen Rahmenbedingungen als auch um die Voraussetzungen für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten haben die Frauennetzwerke inzwischen zusammengetragen.“

Die Umsetzung liegt bei den Kliniken und Praxen, in denen schwangere Ärztinnen arbeiten. „Das Interesse an dem Thema ist gewachsen“, stellt Vizepräsidentin Puhahn-Schmeiser fest. „Umso wichtiger ist es für weitere Fortschritte, die Vorbilder im Medizinbereich zu unterstützen und bekannt zu machen.“ Das DÄB-Siegel Mutterschutz 2024 ist dafür ein symbolischer Ausdruck. „Es sendet zudem ein Signal an Ärztinnen und Medizinstudentinnen über attraktive Arbeitgeber für Frauen,“ sagt Puhahn-Schmeiser. „Das Siegel kann man nicht kaufen. Es ist eine Aktion für Gleichstellung im Sinne der Verbandsziele des DÄB und wir verfolgen diese im Rahmen unserer ehrenamtlichen Möglichkeiten.“

Juristisch unscharfe Formulierungen im Text des 2018 novellierten Mutterschutzgesetzes hatten dazu geführt, dass beaufsichtigende Behörden reihenweise Beschäftigungsverbote empfahlen, sobald eine Ärztin oder Medizinstudentin eine Schwangerschaft anzeigte. „Das steht im Widerspruch zur Absicht des Gesetzes, dass Frauen durch mutterschutzspezifische Maßnahmen in Ausbildung und Beruf nicht benachteiligt werden dürfen“, verdeutlicht Puhahn-Schmeiser. Obwohl die Behörden letztlich nur beraten, erschwert es ihre Haltung mitunter, die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten für eine Schwangere zu nutzen.