Der DÄB begrüßt den interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs – und fordert mit 73 Verbänden die Bundestagsabgeordneten zur Unterstützung auf
Pressemitteilung
28.11.2024
Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) begrüßt den interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, den 236 Abgeordnete Mitte November in den Bundestag eingebracht haben. „Es wäre ein bahnbrechender Fortschritt, frühe Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche endlich rechtmäßig zu machen und so die Stigmatisierung von ungewollt schwangeren Frauen zu beenden“, sagt DÄB-Präsidentin Dr. Christiane Groß. „Die Achtung des Selbstbestimmungsrechts von schwangeren Frauen zählt zu den Kernforderungen des DÄB.“ Entsprechend schließt sich der DÄB der Allianz aus 73 Verbänden an, die heute in einem Verbändebrief die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Berlin auffordert, den eingebrachten Gesetzentwurf zu unterstützen.
Die vulnerable Situation von ungewollt schwangeren Frauen beschäftigt die Interessensvertretung der Ärztinnen in Deutschland seit ihrer Gründung vor 100 Jahren. Seither treten sie für substanzielle Verbesserungen ein. In diesem Jahr hatte der Ethikausschuss die aktuelle Position des DÄB zusammengefasst. „Die grundsätzliche Legalisierung des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft ist das Wichtigste“, betont die Humangenetikerin Dr. Gabriele du Bois. Sie leitet den DÄB-Ethikausschuss. „Die Entkriminalisierung stellt Weichen, um die Situation für ungewollt schwangere Frauen in Deutschland nach jahrzehntelangen Diskussionen nun endlich zu verbessern“, sagt du Bois. Und weiter: „Derzeit sind 85 von 400 Landkreisen mit Einrichtungen für den Abbruch unterversorgt, so dass es den ohnehin belasteten Frauen schwer gemacht wird, einen sicheren Eingriff zu organisieren. Die Strafbarkeit schreckt Ärztinnen und Ärzte ab, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten.“ Die Legalisierung würde die Rechtssicherheit erhöhen, sodass bald mehr Ärztinnen und Ärzte bereit sein werden, Abbrüche vorzunehmen.
Eine Legalisierung legt außerdem die Basis für eine bessere Verfügbarkeit von gesicherten Informationen und Beratungsangeboten für Schwangere. Auch den im Gesetzentwurf enthaltenen Wegfall der Wartezeit nach der Beratung sowie die Übernahme der Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs durch die Krankenkassen hält der DÄB für wichtige Maßnahmen, nicht zuletzt weil sie für die Akzeptanz der eigenverantwortlichen Entscheidung von Frauen stehen. „Wir Ärztinnen im DÄB fordern daher die Abgeordneten auf, den Gesetzentwurf zu unterstützen“, sagt Groß.
Die vulnerable Situation von ungewollt schwangeren Frauen beschäftigt die Interessensvertretung der Ärztinnen in Deutschland seit ihrer Gründung vor 100 Jahren. Seither treten sie für substanzielle Verbesserungen ein. In diesem Jahr hatte der Ethikausschuss die aktuelle Position des DÄB zusammengefasst. „Die grundsätzliche Legalisierung des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft ist das Wichtigste“, betont die Humangenetikerin Dr. Gabriele du Bois. Sie leitet den DÄB-Ethikausschuss. „Die Entkriminalisierung stellt Weichen, um die Situation für ungewollt schwangere Frauen in Deutschland nach jahrzehntelangen Diskussionen nun endlich zu verbessern“, sagt du Bois. Und weiter: „Derzeit sind 85 von 400 Landkreisen mit Einrichtungen für den Abbruch unterversorgt, so dass es den ohnehin belasteten Frauen schwer gemacht wird, einen sicheren Eingriff zu organisieren. Die Strafbarkeit schreckt Ärztinnen und Ärzte ab, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten.“ Die Legalisierung würde die Rechtssicherheit erhöhen, sodass bald mehr Ärztinnen und Ärzte bereit sein werden, Abbrüche vorzunehmen.
Eine Legalisierung legt außerdem die Basis für eine bessere Verfügbarkeit von gesicherten Informationen und Beratungsangeboten für Schwangere. Auch den im Gesetzentwurf enthaltenen Wegfall der Wartezeit nach der Beratung sowie die Übernahme der Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs durch die Krankenkassen hält der DÄB für wichtige Maßnahmen, nicht zuletzt weil sie für die Akzeptanz der eigenverantwortlichen Entscheidung von Frauen stehen. „Wir Ärztinnen im DÄB fordern daher die Abgeordneten auf, den Gesetzentwurf zu unterstützen“, sagt Groß.