Einige Themen aus der Mitgliederversammlung
Auswirkung von Care-Arbeit in allen Altersstufen bei Ärztinnen stärker im Fokus
Laut Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt der Begriff der Sorgearbeit alle Tätigkeiten des Sorgens und Sich-kümmerns, darunter Kinderbetreuung oder Altenpflege, familiäre Unterstützung, häusliche Pflege oder Hilfe unter Freunden. Die Erfahrungen der Ärztinnen im DÄB deuten darauf hin, dass gerade Akademikerinnen im höheren Lebensalter neben dem Beruf multiple Belastungen durch Care-Arbeit spüren. Diese finden aber weder in der politischen noch in der berufspolitischen Diskussion ausreichend Berücksichtigung. Auf Basis mehrerer Beschlüsse zu diesem Thema möchte der DÄB nun die Leistungen älterer Ärztinnen sichtbar machen und ebenso, dass ihre Arbeitskraft dringend gebraucht wird, und Ärztinnen in allen Lebensphasen unterstützen. Unter anderem will der DÄB darauf hinwirken, gesetzliche Regelungen zu ändern, die ältere Frauen, die Care-Arbeit verrichten, zusätzlich belasten – sei es durch finanzielle Nachteile oder schlechte Rahmenbedingungen, um Care-Arbeit und Beruf zu vereinbaren.
Ein klimaneutraler Verein ist das Ziel
Der DÄB möchte entsprechend der Musterberufsordnung einen Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen leisten. Darum sollen Beschlüsse und Handlungen des DÄB zukünftig immer auch unter dem Aspekt der Auswirkungen auf Klima und Umwelt betrachtet werden, um dem Ziel näherzukommen, als Verein klimaneutral zu handeln. Konkret sollen ab sofort alle Veranstaltungen des DÄB entlang des Leitfadens für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit möglichst klimaneutral ausgerichtet werden.
Schwangerschaftsabbruch darf nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden
Der DÄB setzt sich dafür ein, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen. Er unterstreicht das Selbstbestimmungsrecht der Frau auf einen Schwangerschaftsabbruch unter festgelegten Rahmenbedingungen. Diese müssen neu geregelt werden und an diesem Prozess möchte der DÄB mitwirken. Denn: Den Frauen gebührt ein hoher medizinischer Standard der Versorgung. Dieser muss sichergestellt werden. Zugleich benötigen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, gesellschaftlichen Schutz.
Laut Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt der Begriff der Sorgearbeit alle Tätigkeiten des Sorgens und Sich-kümmerns, darunter Kinderbetreuung oder Altenpflege, familiäre Unterstützung, häusliche Pflege oder Hilfe unter Freunden. Die Erfahrungen der Ärztinnen im DÄB deuten darauf hin, dass gerade Akademikerinnen im höheren Lebensalter neben dem Beruf multiple Belastungen durch Care-Arbeit spüren. Diese finden aber weder in der politischen noch in der berufspolitischen Diskussion ausreichend Berücksichtigung. Auf Basis mehrerer Beschlüsse zu diesem Thema möchte der DÄB nun die Leistungen älterer Ärztinnen sichtbar machen und ebenso, dass ihre Arbeitskraft dringend gebraucht wird, und Ärztinnen in allen Lebensphasen unterstützen. Unter anderem will der DÄB darauf hinwirken, gesetzliche Regelungen zu ändern, die ältere Frauen, die Care-Arbeit verrichten, zusätzlich belasten – sei es durch finanzielle Nachteile oder schlechte Rahmenbedingungen, um Care-Arbeit und Beruf zu vereinbaren.
Ein klimaneutraler Verein ist das Ziel
Der DÄB möchte entsprechend der Musterberufsordnung einen Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen leisten. Darum sollen Beschlüsse und Handlungen des DÄB zukünftig immer auch unter dem Aspekt der Auswirkungen auf Klima und Umwelt betrachtet werden, um dem Ziel näherzukommen, als Verein klimaneutral zu handeln. Konkret sollen ab sofort alle Veranstaltungen des DÄB entlang des Leitfadens für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit möglichst klimaneutral ausgerichtet werden.
Schwangerschaftsabbruch darf nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden
Der DÄB setzt sich dafür ein, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen. Er unterstreicht das Selbstbestimmungsrecht der Frau auf einen Schwangerschaftsabbruch unter festgelegten Rahmenbedingungen. Diese müssen neu geregelt werden und an diesem Prozess möchte der DÄB mitwirken. Denn: Den Frauen gebührt ein hoher medizinischer Standard der Versorgung. Dieser muss sichergestellt werden. Zugleich benötigen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, gesellschaftlichen Schutz.