Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 23.10.2021 in Berlin
Die Mitgliederversammlung (MV) findet am Tag nach der Vorstands- und Beiratssitzung des DÄB (22.10.2021) im Novotel Am Tiergarten statt. Turnusgemäß wird bei dieser MV der Vorstand neu gewählt. Die vorläufige Tagesordnung finden Sie auf S. 24 dieser Ausgabe.
Aufruf zur Kandidatur
Kolleginnen, die sich engagieren möchten und ordentliches Mitglied des DÄB sind, sind herzlich eingeladen zu kandidieren. Wer noch Informationsbedarf zur Vorstandstätigkeit im DÄB hat, kann sich gerne in einer DÄB-Gruppe, im Beirat und mit den derzeitigen Vorstandskolleginnen austauschen. Laut Satzung müssen die jeweiligen Vorschläge von zehn Mitgliedern mit der Bereitschaftserklärung zur Kandidatur spätestens drei Monate vor der Wahl, also bis zum 23.07.2021, der Wahlleiterin Dr. Christine Hidas per Mail (hidasmail@gmx.de) oder per Post vorliegen. Die entsprechenden Formulare sind bei der Geschäftsstelle Berlin unter gsdaeb@aerztinnenbund.de anzufordern und enthalten dann die Anschrift der Wahlleiterin.
Vorstellung der Kandidatinnen
Die Kandidatinnen, die ihre Kandidatur vor Redaktionsschluss erklären, werden in der ärztin 2/2021 vorgestellt. Hierfür erbitten wir eine Kurzvorstellung mit Werdegang, Arbeitsschwerpunkten in der Vorstandsarbeit und persönlichen Interessen im Word-Format sowie ein farbiges Porträtfoto (jpg) mit mindestens 300 dpi Auflösung per Mail an die Wahlleitung (hidas mail@gmx.de) und an Alexandra von Knobloch von der Redaktion der ärztin (presse@aerztinnenbund.de) zu senden. Der Textumfang sollte 2.000 Zeichen inklusive Leerzeichen nicht überschreiten und bis zum Redaktionsschluss am 28.06.2021 eingehen. Fragen jederzeit gerne an die Wahlleiterinnen: Dr. Christine Hidas (Wahlleitung), 1. Vorsitzende der Regionalgruppe Frankfurt sowie Sabine Schlitt (Stellvertreterin).
Briefwahl
Satzungsgemäß haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Die Unterlagen hierfür können ab sofort angefordert werden und werden Ihnen ab 01.08.2021 zugeschickt. Das Anforderungsschreiben erhalten Sie über die Geschäftsstelle des DÄB. Laut Wahlordnung müssen die Anträge auf Briefwahl spätestens zwei Wochen vor der Wahl, das heißt am 09.10.2021 bei der Wahlleiterin Dr. Christine Hidas postalisch eingegangen sein. Die ausgefüllten Unterlagen zur Briefwahl müssen bis spätestens 20.10.2021 der Wahlleiterin vorliegen. Die Wählerinnenliste wird drei Monate vor der Wahl erstellt und kontinuierlich durch die neu eingetretenen Mitglieder ergänzt. Gegen die Liste kann Einspruch erhoben werden; über diesen entscheidet der Wahlausschuss. Die Art der Bekanntgabe der Wählerinnenliste sowie die Fristen für die Einsicht- und Einspruchsmöglichkeiten bestimmt der Wahlausschuss. Noch bis 31.07.2021 kann außerdem die Wählerinnenliste in der Geschäftsstelle des
DÄB in Berlin und bei der Wahlleiterin eingesehen werden. Die Einspruchsfrist endet am 01.08.2021. Nach Ablauf dieser Frist können nur noch nach dem 01.08.2021 neu eingetretene Mitglieder Einspruch bis zum 30.08.2021 erheben.
1. Wahlen
Zu wählen sind entsprechend der derzeit gültigen Satzung: die Präsidentin, zwei Vizepräsidentinnen, die Schriftführerin, die Schatzmeisterin und zwei Beisitzerinnen. Eine Beisitzerin übernimmt gleichzeitig die Aufgabe der Nationalen Koordinatorin als Verbindung zum Weltärztinnenbund MWIA. Eine der beiden Beisitzerinnen kommt aus der Gruppe der ordentlichen Mitglieder unter 40 Jahren.Aufruf zur Kandidatur
Kolleginnen, die sich engagieren möchten und ordentliches Mitglied des DÄB sind, sind herzlich eingeladen zu kandidieren. Wer noch Informationsbedarf zur Vorstandstätigkeit im DÄB hat, kann sich gerne in einer DÄB-Gruppe, im Beirat und mit den derzeitigen Vorstandskolleginnen austauschen. Laut Satzung müssen die jeweiligen Vorschläge von zehn Mitgliedern mit der Bereitschaftserklärung zur Kandidatur spätestens drei Monate vor der Wahl, also bis zum 23.07.2021, der Wahlleiterin Dr. Christine Hidas per Mail (hidasmail@gmx.de) oder per Post vorliegen. Die entsprechenden Formulare sind bei der Geschäftsstelle Berlin unter gsdaeb@aerztinnenbund.de anzufordern und enthalten dann die Anschrift der Wahlleiterin.
Vorstellung der Kandidatinnen
Die Kandidatinnen, die ihre Kandidatur vor Redaktionsschluss erklären, werden in der ärztin 2/2021 vorgestellt. Hierfür erbitten wir eine Kurzvorstellung mit Werdegang, Arbeitsschwerpunkten in der Vorstandsarbeit und persönlichen Interessen im Word-Format sowie ein farbiges Porträtfoto (jpg) mit mindestens 300 dpi Auflösung per Mail an die Wahlleitung (hidas mail@gmx.de) und an Alexandra von Knobloch von der Redaktion der ärztin (presse@aerztinnenbund.de) zu senden. Der Textumfang sollte 2.000 Zeichen inklusive Leerzeichen nicht überschreiten und bis zum Redaktionsschluss am 28.06.2021 eingehen. Fragen jederzeit gerne an die Wahlleiterinnen: Dr. Christine Hidas (Wahlleitung), 1. Vorsitzende der Regionalgruppe Frankfurt sowie Sabine Schlitt (Stellvertreterin).
Briefwahl
Satzungsgemäß haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Die Unterlagen hierfür können ab sofort angefordert werden und werden Ihnen ab 01.08.2021 zugeschickt. Das Anforderungsschreiben erhalten Sie über die Geschäftsstelle des DÄB. Laut Wahlordnung müssen die Anträge auf Briefwahl spätestens zwei Wochen vor der Wahl, das heißt am 09.10.2021 bei der Wahlleiterin Dr. Christine Hidas postalisch eingegangen sein. Die ausgefüllten Unterlagen zur Briefwahl müssen bis spätestens 20.10.2021 der Wahlleiterin vorliegen. Die Wählerinnenliste wird drei Monate vor der Wahl erstellt und kontinuierlich durch die neu eingetretenen Mitglieder ergänzt. Gegen die Liste kann Einspruch erhoben werden; über diesen entscheidet der Wahlausschuss. Die Art der Bekanntgabe der Wählerinnenliste sowie die Fristen für die Einsicht- und Einspruchsmöglichkeiten bestimmt der Wahlausschuss. Noch bis 31.07.2021 kann außerdem die Wählerinnenliste in der Geschäftsstelle des
DÄB in Berlin und bei der Wahlleiterin eingesehen werden. Die Einspruchsfrist endet am 01.08.2021. Nach Ablauf dieser Frist können nur noch nach dem 01.08.2021 neu eingetretene Mitglieder Einspruch bis zum 30.08.2021 erheben.
2. Anträge auf Satzungsänderung
Gemäß § 14 der Satzung sind Anträge auf Satzungsänderung mindestens vier Monate vor der Mitgliederversammlung an den Bundesvorstand zu richten, d. h. sie müssen bis spätestens Mittwoch, 23.06.2021 in der Geschäftsstelle des DÄB ein- gegangen sein. Weiter müssen diese auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Mitglieder werden mindestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung über Tagesordnung und Satzungsänderungsantrag oder -anträge informiert.Überblick über wichtige Fristen
Mitgliederversammlung (MV) 2021 | was | Eingang bis spätestens | wo/an wen |
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Satzungsänderung | Eingang der Anträge auf Satzungsänderungen | 23.06.2021 | Vorstand über Geschäftsstelle (GS) |
Veröffentlichung der eingegangenen Satzungsänderungsanträge | Mitte 08.2021 | ärztin 2/2021 Auslieferung Mitte August | |
Wahlen | Bewerbungsschluss Kandidaturen | 23.07.2021 | Wahlleiterin Dr. Hidas/Schlitt |
Briefwahl | Anforderung der Briefwahlunterlagen | ab sofort | |
Zugang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post | 20.10.21 | ||
Einladung zur MV | Zugang der Einladung zur MV mit ggf. aktualisierter TO | 23.09.2021 | Per Mail oder ggfs. per Brief an die Mitglieder |