Frauen: Strafe für Gebärfähigkeit - DÄB begrüßt den Vorstoß der EU-Kommissarin zum Unisex-Tarif

Köln, 4.11.2003
Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) befürwortet den Vorstoß der EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou, der die EU-Mitgliedsstaaten auffordert, das Geschlecht als Berechnungsfaktor für Versicherungsprämien oder ähnliche finanzielle Dienstleistungen zu verbieten. Die Richtlinie wird am 5. November vorgestellt werden.

Aktuell zahlen Frauen höhere Beiträge für eine private Krankenversicherung. Dazu Dr. Astrid Bühren, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes: "Die diesbezügliche Beitragsgestaltung bei den privaten Krankenversicherungen ist willkürlich, frauen- und zukunftsfeindlich. Es wären auch andere Berechnungsfaktoren denkbar; so haben z.B. geschiedene Männer ein höheres Krankheitsrisiko als verheiratete. Gleichzeitig kann es sich unser Staat nicht mehr leisten, Frauen grundsätzlich dafür zu "bestrafen", dass sie potenziell Kinder in die Welt setzen können."

Bisher wird Frauen bei der privaten Krankenversicherung quasi aufgrund ihres Geschlechtes ein höheres Versicherungsrisiko angelastet, weil erstens 60% von ihnen Kinder bekommen und sie zweitens unter anderem wegen ihrer gesundheitsbewussteren Lebensführung länger leben. Das Verursacherprinzip bei einer scheinbar kostenträchtigen Schwangerschaft wird nicht hälftig auf Frauen und Männer verteilt.