Gebären in Corona-Zeiten: Frauen nicht alleine lassen – Deutscher Hebammenverband und Deutscher Ärztinnenbund fordern Ausnahmeregelungen für Begleitpersonen
Pressemitteilung
17.04.2020
In den vergangenen Wochen haben sich vermehrt Frauen beschwert, denen eine Begleitperson für den Kreißsaal verweigert wurde. Einige der Frauen entbinden ohne ihre Wunschbegleitung an ihrer Seite, andere wiederum wechseln zu anderen Kliniken oder planen Haus- oder Alleingeburten. Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) und der Deutsche Ärztinnenbund e. V. (DÄB) fordern dringend eine bundesweite und transparente Ausnahmeregelung für Begleitpersonen im Kreißsaal. Gerade während der Corona-Pandemie erfüllen begleitende Vertrauenspersonen wichtige Funktionen, nicht zuletzt geben sie mentale Unterstützung.
Eine Frau zur Geburt zu begleiten und ihr beizustehen, ist von einem Besuch bei einer kranken oder pflegebedürftigen Person klar zu unterscheiden. „Eine Geburt ist für die ganze Familie ein existentielles Ereignis“, sagt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. „Die Familie ist eine Einheit, deren Trennung während und nach der Geburt weitreichende Folgen für die Familienbindung und Familiengesundheit hat.“ Auch Dr. Christiane Groß, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes sagt: „Ist die Begleitperson nicht augenscheinlich mit Corona infiziert, überwiegt der Nutzen der Begleitung das minimale Risiko einer Infektion von ärztlichem und Pflegepersonal. Immer vorausgesetzt, Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und das weitere Klinikpersonal sind ausreichend mit Schutzausrüstung versorgt.“
Die Verbände appellieren daher eindringlich, für Väter oder eine andere Begleitperson für die Geburt eine Ausnahmereglung zu finden, die einerseits die Begleitung ermöglicht, andererseits den Infektionsschutz im Auge behält. Bundesländer wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gehen hier bereits mit gutem Vorbild und einer landesweit einheitlichen Ausnahmeregelung voran. Bundesweite transparente Regelungen erleichtern den Umgang mit diesen Ausnahmekriterien.
Den Gebärenden den Beistand durch eine Vertrauensperson zu verweigern, bedeutet schon in einem regulären Krankenhausbetrieb, sie über weite Strecken der Geburt ganz alleine zu lassen. Denn Hebammen, Ärztinnen und Ärzte betreuen in der Regel mehr als eine gebärende Frau gleichzeitig. Deshalb muss eine vertrauensvolle Begleitung für die werdende Mutter grundsätzlich auch in Krankenhäusern gewährleistet sein. Die Geburtsbegleitung durch eine Vertrauensperson ist wichtig, um der Gebärenden Sicherheit und Zuversicht zu geben. Dies wirkt sich sehr positiv auf den Geburtsverlauf aus.
Das Verbot von Begleitpersonen in einzelnen Kliniken kann darüber hinaus gravierende Folgen haben für die umliegenden Kliniken, die eine Begleitperson zulassen. Das Wechseln zu diesen Kliniken verschärft die Versorgungssituation in diesen Häusern und führt dort zu Mehrbelastung der Teams aus Hebammen, Ärztinnen und Ärzten und Stationspersonal.
Auch für die Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte, die derzeit überall unter psychisch besonders belastenden Bedingungen arbeiten, ist es wichtig, wenn auf einer Geburtsstation so viel Normalität wie möglich herrscht. Sie sollten nicht auch noch dort eine zusätzliche Aufgabe als mentale Stütze übernehmen müssen, wo eine andere, sehr gute Lösung möglich wäre – eben die Begleitperson.
Eine Frau zur Geburt zu begleiten und ihr beizustehen, ist von einem Besuch bei einer kranken oder pflegebedürftigen Person klar zu unterscheiden. „Eine Geburt ist für die ganze Familie ein existentielles Ereignis“, sagt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. „Die Familie ist eine Einheit, deren Trennung während und nach der Geburt weitreichende Folgen für die Familienbindung und Familiengesundheit hat.“ Auch Dr. Christiane Groß, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes sagt: „Ist die Begleitperson nicht augenscheinlich mit Corona infiziert, überwiegt der Nutzen der Begleitung das minimale Risiko einer Infektion von ärztlichem und Pflegepersonal. Immer vorausgesetzt, Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und das weitere Klinikpersonal sind ausreichend mit Schutzausrüstung versorgt.“
Die Verbände appellieren daher eindringlich, für Väter oder eine andere Begleitperson für die Geburt eine Ausnahmereglung zu finden, die einerseits die Begleitung ermöglicht, andererseits den Infektionsschutz im Auge behält. Bundesländer wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gehen hier bereits mit gutem Vorbild und einer landesweit einheitlichen Ausnahmeregelung voran. Bundesweite transparente Regelungen erleichtern den Umgang mit diesen Ausnahmekriterien.
Den Gebärenden den Beistand durch eine Vertrauensperson zu verweigern, bedeutet schon in einem regulären Krankenhausbetrieb, sie über weite Strecken der Geburt ganz alleine zu lassen. Denn Hebammen, Ärztinnen und Ärzte betreuen in der Regel mehr als eine gebärende Frau gleichzeitig. Deshalb muss eine vertrauensvolle Begleitung für die werdende Mutter grundsätzlich auch in Krankenhäusern gewährleistet sein. Die Geburtsbegleitung durch eine Vertrauensperson ist wichtig, um der Gebärenden Sicherheit und Zuversicht zu geben. Dies wirkt sich sehr positiv auf den Geburtsverlauf aus.
Das Verbot von Begleitpersonen in einzelnen Kliniken kann darüber hinaus gravierende Folgen haben für die umliegenden Kliniken, die eine Begleitperson zulassen. Das Wechseln zu diesen Kliniken verschärft die Versorgungssituation in diesen Häusern und führt dort zu Mehrbelastung der Teams aus Hebammen, Ärztinnen und Ärzten und Stationspersonal.
Auch für die Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte, die derzeit überall unter psychisch besonders belastenden Bedingungen arbeiten, ist es wichtig, wenn auf einer Geburtsstation so viel Normalität wie möglich herrscht. Sie sollten nicht auch noch dort eine zusätzliche Aufgabe als mentale Stütze übernehmen müssen, wo eine andere, sehr gute Lösung möglich wäre – eben die Begleitperson.