Mehr Selbstbestimmung für schwangere Frauen gesetzlich verankert - DÄB begrüßt Aktualisierung des Mutterschutzgesetzes nach 65 Jahren

Pressemitteilung
31.03.2017
Dr. med. Astrid Bühren im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages
Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) begrüßt die gestern im Bundestag verabschiedete grundlegende Reform des Mutterschutzgesetzes von 1952. Für die längst überfällige Neufassung, die schwangeren Frauen ermöglicht, ihre Berufstätigkeit in der Schwangerschaft fortzusetzen, setzt sich der Deutsche Ärztinnenbund bereits seit 18 Jahren ein.

Die selbstbestimmte Teilhabe an der Erwerbstätigkeit von schwangeren Frauen wird wie gefordert nun bundeseinheitlich geregelt. Arbeitsverbote gegen den Willen der Frau soll es künftig nicht mehr geben. Frauen erhalten mehr Mitsprache bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit. Neu ist weiterhin, dass Praktikantinnen und (Medizin-) Studentinnen von dem reformierten Gesetz erfasst werden. Neu ist insbesondere auch die Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz, unter anderem zur Ausarbeitung berufsgruppenspezifischer Umsetzungsregeln, in den sich der Deutsche Ärztinnenbund e.V. mit seiner langjährigen und fundierten Expertise gerne einbringen möchte. Das Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit bleibt bestehen, es sei denn die Frau erklärt sich dazu ausdrücklich bereit.

DÄB-Ehrenpräsidentin Dr. med. Astrid Bühren: „Wichtig für den DÄB ist, dass schwangere und stillende Ärztinnen nicht mehr in ihrer Berufsausübung behindert und benachteiligt werden. Durch den Mutterschutzausschuss erhoffen wir uns berufsgruppenspezifische Lösungen. Selbstverständlich werden behandelnde Ärztinnen, die schwangere Frauen betreuen, dafür eintreten, dass andere berufstätige Schwangere auch zu ihrem Recht kommen. Insbesondere bei Ärztinnen, die sich in der Weiterbildung zur Fachärztin befinden, verlängern sich während der Schwangerschaft die Ausbildungszeiten unnötig, da sie oft auf Tätigkeiten verwiesen werden, die bei der Weiterbildung nicht angerechnet werden können.“

Das Mutterschutzgesetz betrifft nur angestellte, aber keine selbständig tätigen Frauen. Diese sowohl von der EU als auch vom DÄB kritisierte Schutzlücke ist jetzt an anderer Stelle geschlossen worden, indem der Leistungsanspruch aus einer privaten Tagegeldversicherung während der gesetzlichen Mutterschutzfristen jetzt auch für selbständig erwerbstätige, privatversicherte (werdende) Mütter gilt, wenn sie eine Krankentageldversicherung abgeschlossen haben.

DÄB-Ehrenpräsidentin Dr. med. Astrid Bühren hat vor zwei Monaten in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages die Forderungen als Expertin des DÄB eingebracht. Die neuen Regelungen ermöglichen es damit niedergelassenen Ärztinnen, auch während der Mutterschutzfristen ihren Lebensunterhalt und die Weiterführung ihrer Praxis zumindest teilweise sicherzustellen und damit existenzgefährdende Verdienstausfälle während der gesetzlichen Schutzfristen mit dem Mutterschaftsgeld zu kompensieren.

Das Gesetz soll Anfang 2018 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf war bereits im vergangenen Jahr vom Kabinett beschlossen worden. Nun muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.

DÄB-Ehrenpräsidentin Dr. med. Astrid Bühren zur geplanten Reform des Mutterschutzgesetzes:
Online-Version | Print-Version