Mutterschutz und kein Ende: Operieren in der Schwangerschaft weiter schwierig
Seit der Novellierung des Mutterschutzgesetzes haben viele schwangere Chirurginnen mit eigenem Engagement ihre klinische und operative Tätigkeit durchgesetzt. Das gelingt aber nicht in allen Bundesländern gleich gut und Corona bremst alles aus. Das Bundesfamilienministerium ist jetzt gefragt.
Am 01.01.2018 trat das neue Mutterschutzgesetz in Kraft. Zentraler Aspekt der Neugestaltung war die Stärkung und Betonung der individuellen Gefährdungsbeurteilung, die für jede Schwangere erstellt werden muss. Zuvor war eine operative Tätigkeit für schwangere Chirurginnen oft pauschal abgelehnt und es war ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen worden.
Inzwischen haben viele Chirurginnen nach Vorlage der Unterlagen des Projekts „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) von www.opids.de mit viel eigenem Engagement und Rückenwind des neuen Gesetzes durchgesetzt, ihre klinische und operative Tätigkeit in der Schwangerschaft fortzusetzen. Neben direkten Kontakten über das OPidS-Kontaktformular erreichen uns auch mehr und mehr Nachrichten von Kolleginnen, die in ihren Kliniken nach Rücksprache mit den Vorgesetzten, der Betriebsärzt:in und dem Gewerbeaufsichtsamt weiter operieren konnten.
Im Süden kaum Arbeitschancen
Doch die Novelle des Mutterschutzgesetzes hat leider nichts daran geändert, dass über die föderale Struktur der Regierungspräsidien mit den Gewerbeaufsichtsämtern schwangere Chirurginnen in Bayern anders behandelt werden als etwa in Hessen oder Berlin. Es scheint gar ein gewisses Nord-Süd-Gefälle zu existieren. Aus Baden-Württemberg und Bayern berichteten immer wieder Chirurginnen, dass die zuständigen Behörden eine chirurgische Tätigkeit während der Schwangerschaft prinzipiell untersagten und keine Anpassung der Arbeitsbedingungen für möglich hielten, um die Tätigkeit im OP fortzusetzen.
Die Corona-Pandemie bedingt ein sofortiges Beschäftigungsverbot nach Bekanntgabe der Schwangerschaft. Dies bedeutet im Falle eines Weiterbildungsvertrages, dass keine Weiterbildungszeit angerechnet werden kann. Die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und der Übertragung auf das Ungeborene sind nicht sicher abzuschätzen und wenig erforscht. Daher sollte man dringend alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen treffen. Aktuell führt die Situation jedoch dazu, dass Schwangere weder klinisch noch operativ weiter tätig werden können. Sicherheit geht vor. Teams mit wenigen Mitarbeiterinnen und einem hohen Frauenanteil geraten so schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.
Sobald sich die Corona-Pandemie ihrem Ende zuneigt und ein Impfstoff etabliert ist, bleibt zu hoffen, dass die bereits regelmäßig praktizierte Fortführung der operativen Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann und zeitnah eine Lösung für föderale Ungleichheiten geschaffen wird. Diesbezüglich ist dringend die Einbindung des Bundesfamilienministeriums notwendig.
Corona-Pause endet
Um die Abläufe direkt zu beeinflussen, freut es uns, im berufenen Expertenausschuss (AK Gesundheitswesen und AK Körperliche Belastung) des Familienministeriums tätig zu sein. Die coronabedingte Tagungspause wird Ende des Jahres durch virtuelle Treffen endlich beendet. Zentrale Aufgabe des Ausschusses ist es, alltagstaugliche Empfehlungen zur Interpretation des neu definierten Begriffes der „unverantwortbaren Gefährdung“ zu erarbeiten.
Eine zeitnahe Veröffentlichung wurde auch vom DÄB mehrfach gefordert. Da jedoch auch hier die Sicherheit für die Schwangere und ihr werdendes Kind Priorität hat, brauchen die Abstimmung und Recherche nur spärlich vorhandener evidenzbasierter Daten viel Zeit.
E-Mail: familie@jf-ou.de
Inzwischen haben viele Chirurginnen nach Vorlage der Unterlagen des Projekts „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) von www.opids.de mit viel eigenem Engagement und Rückenwind des neuen Gesetzes durchgesetzt, ihre klinische und operative Tätigkeit in der Schwangerschaft fortzusetzen. Neben direkten Kontakten über das OPidS-Kontaktformular erreichen uns auch mehr und mehr Nachrichten von Kolleginnen, die in ihren Kliniken nach Rücksprache mit den Vorgesetzten, der Betriebsärzt:in und dem Gewerbeaufsichtsamt weiter operieren konnten.
Im Süden kaum Arbeitschancen
Doch die Novelle des Mutterschutzgesetzes hat leider nichts daran geändert, dass über die föderale Struktur der Regierungspräsidien mit den Gewerbeaufsichtsämtern schwangere Chirurginnen in Bayern anders behandelt werden als etwa in Hessen oder Berlin. Es scheint gar ein gewisses Nord-Süd-Gefälle zu existieren. Aus Baden-Württemberg und Bayern berichteten immer wieder Chirurginnen, dass die zuständigen Behörden eine chirurgische Tätigkeit während der Schwangerschaft prinzipiell untersagten und keine Anpassung der Arbeitsbedingungen für möglich hielten, um die Tätigkeit im OP fortzusetzen.
Die Corona-Pandemie bedingt ein sofortiges Beschäftigungsverbot nach Bekanntgabe der Schwangerschaft. Dies bedeutet im Falle eines Weiterbildungsvertrages, dass keine Weiterbildungszeit angerechnet werden kann. Die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und der Übertragung auf das Ungeborene sind nicht sicher abzuschätzen und wenig erforscht. Daher sollte man dringend alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen treffen. Aktuell führt die Situation jedoch dazu, dass Schwangere weder klinisch noch operativ weiter tätig werden können. Sicherheit geht vor. Teams mit wenigen Mitarbeiterinnen und einem hohen Frauenanteil geraten so schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.
Sobald sich die Corona-Pandemie ihrem Ende zuneigt und ein Impfstoff etabliert ist, bleibt zu hoffen, dass die bereits regelmäßig praktizierte Fortführung der operativen Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann und zeitnah eine Lösung für föderale Ungleichheiten geschaffen wird. Diesbezüglich ist dringend die Einbindung des Bundesfamilienministeriums notwendig.
Corona-Pause endet
Um die Abläufe direkt zu beeinflussen, freut es uns, im berufenen Expertenausschuss (AK Gesundheitswesen und AK Körperliche Belastung) des Familienministeriums tätig zu sein. Die coronabedingte Tagungspause wird Ende des Jahres durch virtuelle Treffen endlich beendet. Zentrale Aufgabe des Ausschusses ist es, alltagstaugliche Empfehlungen zur Interpretation des neu definierten Begriffes der „unverantwortbaren Gefährdung“ zu erarbeiten.
Eine zeitnahe Veröffentlichung wurde auch vom DÄB mehrfach gefordert. Da jedoch auch hier die Sicherheit für die Schwangere und ihr werdendes Kind Priorität hat, brauchen die Abstimmung und Recherche nur spärlich vorhandener evidenzbasierter Daten viel Zeit.
E-Mail: familie@jf-ou.de