Qualitätszirkel „Arbeitsrecht für Ärztinnen“ der Regionalgruppe Wiesbaden-Mainz
Die Regionalgruppe Wiesbaden-Mainz führte einen Qualitätszirkel zum Thema „Arbeitsrecht für Ärztinnen“ durch. Als Referentin konnte die Fachanwältin für Arbeitsrecht Anette Feldmann gewonnen werden. Sie informierte über wesentliche arbeitsrechtliche Aspekte wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz während der Arbeitsunfähigkeit und die korrekte Handhabung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Auch die Regelungen bei Schwangerschaft und systematische Krankmeldungen wurden thematisiert.
Wichtig war die Perspektive des Bundesarbeitsgerichts: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann erschüttert werden und die ausstellende Ärztin als Zeugin geladen werden. Daher ist auf die strikte Einhaltung von §4 + §5 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (AURL) zu achten, da zunehmend strengere Auslegungen vor Gericht zu beobachten sind.
Diese Veranstaltung bot den Teilnehmerinnen wertvolle Einblicke in wichtige juristische Sachverhalte und half, die Praxisführung und rechtliche Sicherheit zu verbessern. Die Regionalgruppe Wi-Mz dankt „Frauen fördern die Gesundheit“ für die finanzielle Unterstützung der Veranstaltung.
Berichtet von Dr. Susanne Springborn
Wichtig war die Perspektive des Bundesarbeitsgerichts: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann erschüttert werden und die ausstellende Ärztin als Zeugin geladen werden. Daher ist auf die strikte Einhaltung von §4 + §5 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (AURL) zu achten, da zunehmend strengere Auslegungen vor Gericht zu beobachten sind.
Diese Veranstaltung bot den Teilnehmerinnen wertvolle Einblicke in wichtige juristische Sachverhalte und half, die Praxisführung und rechtliche Sicherheit zu verbessern. Die Regionalgruppe Wi-Mz dankt „Frauen fördern die Gesundheit“ für die finanzielle Unterstützung der Veranstaltung.
Berichtet von Dr. Susanne Springborn