Schmerz und Anspruch – Thema mit vielen Facetten
Berlin/Hannover, 9. September 2005. "Frauenärzte bewerten die von ihren Patientinnen beschriebenen Unterleibsbeschwerden und -schmerzen durchaus unterschiedlich. Bei dieser Beurteilung und den darauf folgenden Therapieempfehlungen kommen natürlich Fehler vor, was auch rechtliche Konsequenzen haben kann", so Christine Wohlers, Schlichtungsstelle für Arzthaftplichtfragen in Hannover. Sie zählt zu den Referentinnen des 29. Wissenschaftlichen Kongresses des Deutschen Ärztinnenbundes e. V., der vom 29. September bis 2. Oktober in Berlin stattfindet. Thema des Kongresses ist in diesem Jahr die Geschlechtsspezifik des Schmerzes.
Inwieweit Frauen als Patientinnen solche rechtlichen Fragestellungen aufwerfen und möglicherweise Schmerzensgeldansprüche stellen, welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind und wie die Prüfungsverfahren ablaufen, das sind einige der inhaltlichen Schwerpunkte, die am 1. Oktober unter der Überschrift "Schmerz und Anspruch" diskutiert werden.
Christine Wohlers verweist darauf, dass die Teilnahme an solchen Verfahren für die Patienten kostenfrei ist. Es genügt ein formfreier, schriftlicher Antrag. Das gesamte Verfahren erfolgt schriftlich. Die Verfahren werden jeweils von einem Arzt und einem Juristen betreut.
Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern wurde 1976 gegründet um in einem transparenten, ausgewogenen, schnellen, unbürokratischen, medizinisch und juristisch kontrollierten Verfahren Patienten-Arzt-Konflikte zu lösen und damit Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sie ist örtlich für die neun Kammern (Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) zuständig.
Bitte merken Sie sich vor:
Eröffnungspressekonferenz des 29. Wissenschaftlichen Kongresses des Deutschen Ärztinnenbundes:
30. September 2005, 11.45 Uhr (nach Eröffnung und Festvortrag) Charité Campus Virchow Klinikum, Augustenburger Platz 1, Lehrgebäude
Inwieweit Frauen als Patientinnen solche rechtlichen Fragestellungen aufwerfen und möglicherweise Schmerzensgeldansprüche stellen, welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind und wie die Prüfungsverfahren ablaufen, das sind einige der inhaltlichen Schwerpunkte, die am 1. Oktober unter der Überschrift "Schmerz und Anspruch" diskutiert werden.
Christine Wohlers verweist darauf, dass die Teilnahme an solchen Verfahren für die Patienten kostenfrei ist. Es genügt ein formfreier, schriftlicher Antrag. Das gesamte Verfahren erfolgt schriftlich. Die Verfahren werden jeweils von einem Arzt und einem Juristen betreut.
Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern wurde 1976 gegründet um in einem transparenten, ausgewogenen, schnellen, unbürokratischen, medizinisch und juristisch kontrollierten Verfahren Patienten-Arzt-Konflikte zu lösen und damit Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sie ist örtlich für die neun Kammern (Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) zuständig.
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Eröffnungspressekonferenz des 29. Wissenschaftlichen Kongresses des Deutschen Ärztinnenbundes:
30. September 2005, 11.45 Uhr (nach Eröffnung und Festvortrag) Charité Campus Virchow Klinikum, Augustenburger Platz 1, Lehrgebäude
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