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WORKSHOP 4: Schwangerschaft und ärztlicher Beruf - Hindernisse durch die Mutterschutzgesetze

PD Dr. med. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes DÄB, Fachärztin für Neurochirurgie

Dr.in Alexandra Ciresa-König, Fachärztin für Gynäkologie und Geschäftsführende Oberärztin an der Univ.-Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe der Medizinischen Universität Innsbruck

Dr. med. Christiane Groß, M.A., Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes DÄB, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Psychotherapie, ärztliches Qualitätsmanagement

Samstag, 29. Mai 2021, 15:30 – 17:00 Uhr
Teilnehmerzahl: 5 – 20

Ein wichtiger Grund für den Karriereknick bei Ärztinnen ist die Phase der Familiengründung. Das Anfang 2018 in Deutschland in Kraft getretene novellierte Mutterschutzgesetz sollte genau hier ansetzen und es den Frauen erleichtern, weiter zu arbeiten. Bedauerlicherweise hat die Umsetzung dieser Novelle die Situation von Schwangeren, insbesondere im Gesundheitswesen, noch verschärft. Ärztinnen dürfen größtenteils nicht mehr in patientennahen Tätigkeiten sowie im OP bzw. in Funktionsbereichen tätig sein. Das umfasst aber genau die Tätigkeiten, die unverzichtbar sind für die Weiterbildung. Der Abschluss der Weiterbildung wird so herausgezögert, was die weitere berufliche Karriere behindert. Auch Fach- und Oberärztinnen können sich nicht weiter qualifizieren. Sogar für Studentinnen wird es schwierig, da ihnen die Teilnahme an einigen patientennahen Kursen verweigert wird. Damit behindert das Gesetz die Karriere von Frauen.

Eine ähnliche Diskussion findet sich ebenso in Österreich und der Schweiz.

Ziel des Workshops ist es, die verschiedenen Gesetzes-Modelle in Deutschland, Österreich und der Schweiz darzustellen, zu vergleichen und zu diskutieren. Es sollen hierbei positive Aspekte eines jeden Systems ausgearbeitet werden, um so die aktuelle Situation für Ärztinnen und Studentinnen zu verbessern, aber auch um Ansatzpunkte zu definieren, die dann ggf. an die Gesetzgeber herangetragen werden können (so ist der DÄB beispielsweise im Ausschuss Mutterschutz des Familienministeriums durch mehrere Mitglieder vertreten). Zudem sollen die Erkenntnisse gesammelt werden, um sie auch zukünftigen Schwangeren zur Verfügung zu stellen.