DÄB fordert ergänzende Ultraschalluntersuchung beim Mammografie-Screening
Bundesministerium für Gesundheit
Herrn Bundesminister Hermann Gröhe
Kooperationsgemeinschaft Mammographie
Frau Dr. Tatjana Heinen-Kammerer
Berlin - im März 2014
Sehr geehrter Herr Bundesminister Gröhe,
sehr geehrte Frau Dr. Heinen-Kammerer,
nachdem die Kooperationsgemeinschaft Mammographie die Ergebnisse des Mammographie-Screening-Programms in Deutschland vorgelegt hat, sind erneut Zweifel darüber geäußert worden, ob dieses Programm leistet, was es soll: die Sterblichkeit an Brustkrebs zu senken.
Neue kritische Fragen sind nach der Evaluation des kanadischen Mammographie-screenings aufgeworfen worden und in der Schweiz hat der Präsident des Swiss Medical Boards, der Intensivmediziner Peter Suter, die Beendigung dieser Früherkennungsmaßnahme angeregt. Diese Informationen verunsichern vor allem die betroffenen Frauen.
In den gynäkologischen und radiologischen Fachkreisen ist bekannt, dass die Zuverlässigkeit der Mammographie wesentlich von der Dichte des untersuchten Brustgewebes abhängt. Daher wird auch in Leitlinien zur Mammographie vorgeschrieben, bei einer hohen Brustdichte eine ergänzende Ultraschalluntersuchung vorzunehmen. Leider ist beim Mammographie-Screening nicht vorgesehen, im Befundbericht Angaben zur Brustdichte zu machen. Daher werden sowohl die betroffenen Frauen als auch deren Gynäkologinnen und Gynäkologen darüber im Unklaren gelassen, ob die Mitteilung „Die Mammographie ergab einen unauffälligen Befund“ eine Zuverlässigkeit von 90%, 80%, 60% oder nur 50% hat. Die Frauen erfahren im Falle einer erhöhten Brustdichte nichts, so dass sich etwa die Hälfte von ihnen in falscher Sicherheit wähnt. Erkennt die betreuende Gynäkologin oder der betreuende Gynäkologe ein solches Risiko, bleibt nur die Möglichkeit, der betroffenen Frau eine Ultraschalluntersuchung der Brust dringend zu empfehlen. Eine solche IGEL-Leistung kann sich jedoch nicht jede Frau leisten, was eine Zwei-Klassen-Medizin fördert.
Uns ist bekannt, dass die Ärztekammer Westfalen-Lippe im letzten Jahr den einstimmigen Beschluss gefasst hat, die Mammographie-Screening-Verantwortlichen aufzufordern, mit der Ergebnismitteilung auch die Gewebsdichte anzugeben. Dieser Forderung schließen wir uns im Interesse der Sicherheit der von uns betreuten Frauen ausdrücklich an.
Zudem regen wir an, dass bei erhöhter Brustdichte eine reguläre Ultraschalluntersuchung der Brust bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführen ist. Wir sind uns der Brisanz unserer Forderung bewusst, weil sie den Umfang der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erhöht. Durch eine routinemäßige Mitteilung der Brustdichte im Mammographiebefund und die GKV-finanzierte Ultraschalluntersuchung bei erhöhter Brustdichte wird eine hohe Sicherheit des Mammographiebefundes und damit der Gesundheit der gescreenten Frauen erreicht und dies unabhängig von deren Einkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Regine Rapp-Engels, Präsidentin & Dr. med. Christiane Groß, M.A., Vizepräsidentin
Herrn Bundesminister Hermann Gröhe
Kooperationsgemeinschaft Mammographie
Frau Dr. Tatjana Heinen-Kammerer
Berlin - im März 2014
Sehr geehrter Herr Bundesminister Gröhe,
sehr geehrte Frau Dr. Heinen-Kammerer,
nachdem die Kooperationsgemeinschaft Mammographie die Ergebnisse des Mammographie-Screening-Programms in Deutschland vorgelegt hat, sind erneut Zweifel darüber geäußert worden, ob dieses Programm leistet, was es soll: die Sterblichkeit an Brustkrebs zu senken.
Neue kritische Fragen sind nach der Evaluation des kanadischen Mammographie-screenings aufgeworfen worden und in der Schweiz hat der Präsident des Swiss Medical Boards, der Intensivmediziner Peter Suter, die Beendigung dieser Früherkennungsmaßnahme angeregt. Diese Informationen verunsichern vor allem die betroffenen Frauen.
In den gynäkologischen und radiologischen Fachkreisen ist bekannt, dass die Zuverlässigkeit der Mammographie wesentlich von der Dichte des untersuchten Brustgewebes abhängt. Daher wird auch in Leitlinien zur Mammographie vorgeschrieben, bei einer hohen Brustdichte eine ergänzende Ultraschalluntersuchung vorzunehmen. Leider ist beim Mammographie-Screening nicht vorgesehen, im Befundbericht Angaben zur Brustdichte zu machen. Daher werden sowohl die betroffenen Frauen als auch deren Gynäkologinnen und Gynäkologen darüber im Unklaren gelassen, ob die Mitteilung „Die Mammographie ergab einen unauffälligen Befund“ eine Zuverlässigkeit von 90%, 80%, 60% oder nur 50% hat. Die Frauen erfahren im Falle einer erhöhten Brustdichte nichts, so dass sich etwa die Hälfte von ihnen in falscher Sicherheit wähnt. Erkennt die betreuende Gynäkologin oder der betreuende Gynäkologe ein solches Risiko, bleibt nur die Möglichkeit, der betroffenen Frau eine Ultraschalluntersuchung der Brust dringend zu empfehlen. Eine solche IGEL-Leistung kann sich jedoch nicht jede Frau leisten, was eine Zwei-Klassen-Medizin fördert.
Uns ist bekannt, dass die Ärztekammer Westfalen-Lippe im letzten Jahr den einstimmigen Beschluss gefasst hat, die Mammographie-Screening-Verantwortlichen aufzufordern, mit der Ergebnismitteilung auch die Gewebsdichte anzugeben. Dieser Forderung schließen wir uns im Interesse der Sicherheit der von uns betreuten Frauen ausdrücklich an.
Zudem regen wir an, dass bei erhöhter Brustdichte eine reguläre Ultraschalluntersuchung der Brust bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführen ist. Wir sind uns der Brisanz unserer Forderung bewusst, weil sie den Umfang der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erhöht. Durch eine routinemäßige Mitteilung der Brustdichte im Mammographiebefund und die GKV-finanzierte Ultraschalluntersuchung bei erhöhter Brustdichte wird eine hohe Sicherheit des Mammographiebefundes und damit der Gesundheit der gescreenten Frauen erreicht und dies unabhängig von deren Einkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Regine Rapp-Engels, Präsidentin & Dr. med. Christiane Groß, M.A., Vizepräsidentin