DÄB würdigt Positivbeispiele für Mutterschutz mit einem Online-Siegel

Pressemitteilung
09.06.2022
DÄB-Siegel
43 Prozent der Ärztinnen und Medizinstudentinnen sehen ihre berufliche Entwicklung behindert, weil ihr Aufgabenbereich umgestaltet wird, sobald sie eine Schwangerschaft bekannt geben. Das muss sich ändern, fordert der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) – und setzt verstärkt auf Positivbeispiele: Klinikabteilungen und Arztpraxen, welche die Vorgaben des Mutterschutzes so umsetzen, dass schwangere Frauen ohne zeitliche Nachteile weiterarbeiten können. „Diese Vorbilder im Medizinbereich möchten wir gerne weiter unterstützen und stellen ihnen einen Button zur Online-Verwendung zur Verfügung, mit dem sie auf ihre besondere Leistung für Vereinbarkeit hinweisen können“, sagt PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB und Beauftragte des DÄB-Vorstandes für das Thema Mutterschutz für Ärztinnen.

„Schwanger? Hier arbeiten Sie adäquat ärztlich weiter. Deutscher Ärztinnenbund 2022.“ Das steht auf dem Button. Erhalten haben ihn alle Abteilungen und Praxen, die bislang auf der Positiv-Liste des DÄB einzusehen sind: https://www.aerztinnenbund.de/DAEB-Positivliste_zum_Mutterschutz.3725.0.2.html Unter dieser Adresse sind jene Vorbilder zu finden, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben. „Mit dem Online-Siegel können Sie nun ein Signal an Ärztinnen und Medizinstudentinnen senden, das sie als attraktiven Arbeitgeber für Frauen kenntlich macht“, sagt Puhahn-Schmeiser.

Schwammige Formulierungen im Text des 2018 novellierten Mutterschutzgesetzes haben dazu geführt, dass beaufsichtigende Behörden reihenweise Beschäftigungsverbote empfehlen, sobald eine Ärztin oder Medizinstudentin eine Schwangerschaft offiziell anzeigt. „Das steht im Widerspruch zur expliziten Absicht des Gesetzes, dass Frauen durch mutterschutzspezifische Maßnahmen in Ausbildung und Beruf nicht benachteiligt werden dürfen“, verdeutlicht Puhahn-Schmeiser. Trotz mehrfacher Appelle an die Politik und einer breiten Unterstützung für dieses Anliegen des DÄB, zeichnet sich bislang keine offizielle Lösung ab, die es Arbeitgebern leichter machen würde, ihrem Auftrag zur Gleichbehandlung nachzukommen.

„Aber natürlich ist es möglich“, sagt Dr. Christiane Groß, Präsidentin des DÄB. „Der DÄB möchte nun die Beispiele, in denen es bereits gelungen ist, besonders würdigen und herausstellen, so dass hoffentlich viele weitere Klinikabteilungen die Lösungswege übernehmen.“ In Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels kann es sich der Medizinsektor nicht leisten, den unbedingt nötigen Gesundheitsschutz werdender Mütter auf Basis überkommener Vorstellungen pauschal zu betrachten – und eine Weiterbeschäftigung vorsorglich auszuschließen.