Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung (27.09.2025, Greifswald)

Die Mitgliederversammlung (MV) findet im Rahmen des 39. Kongresses des DÄB (25.–28.09.2025) am 27.09.2025 um 13:30 Uhr im STRAZE – Kultur- und Initiativenhaus Greifswald e.V. (Stralsunder Str. 10, 17489 Greifswald) statt. Turnusgemäß wird bei dieser MV der Vorstand neu gewählt.

1. Wahlen

Zu wählen sind entsprechend der am 08.03.2025 veränderten Satzung: die Präsidentin, alternativ ein Team von zwei Co-Präsidentinnen, zwei Vizepräsidentinnen, die Schriftführerin, die Schatzmeisterin und zwei Beisitzerinnen. Eine der beiden Beisitzerinnen kommt aus der Gruppe der ordentlichen Mitglieder unter 40 Jahren. Ein Vorstandsmitglied übernimmt gleichzeitig die Aufgabe der Nationalen Koordinatorin (NC) als Verbindung zum Weltärztinnenbund MWIA.

Aufruf zur Kandidatur

Kolleginnen, die sich engagieren möchten und ordentliches DÄB-Mitglied sind, sind herzlich eingeladen zu kandidieren. Wer Informationsbedarf zur Vorstandstätigkeit im DÄB hat, kann sich gerne in einer DÄB-Gruppe, im Beirat oder mit den derzeitigen Vorstandskolleginnen austauschen. Laut Satzung müssen die jeweiligen Vorschläge von zehn Mitgliedern mit der Bereitschaftserklärung zur Kandidatur spätestens drei Monate vor der Wahl (27.06.2025) der Wahlleiterin (wahlausschuss@aerztinnenbund.de) vorliegen (per Mail oder per Post). Die entsprechenden Informationen und Formulare sind bei der Geschäftsstelle unter gsdaeb@aerztinnenbund.de anzufordern.

Vorstellung der Kandidatinnen

Die Kandidatinnen, die ihre Kandidatur vor Redaktionsschluss erklären, werden in der ärztin 2/2025 vorgestellt. Hierfür senden Sie bitte eine Kurzvorstellung (Werdegang, Arbeitsschwerpunkte in der Vorstandsarbeit, persönliche Interessen) im Word-Format sowie ein farbiges Porträtfoto (.jpg) mit mind. 300 dpi Auflösung per Mail an die Wahlleitung (wahlausschuss@aerztinnenbund.de) und zugleich an die Redaktion der ärztin (presse@aerztinnenbund.de). Der Text sollte 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen nicht überschreiten und bis zum
Redaktionsschluss am 20.06.2025 eingehen. Fragen jederzeit gerne an den Wahlausschuss.

Briefwahl

Satzungsgemäß haben die Mitglieder alternativ zur Präsenzwahl in der MV die Möglichkeit der Briefwahl oder alternativ ggf. der Online-Wahl (sofern technisch umsetzbar sowie vom Vorstand beschlossen). Die Unterlagen hierfür können ab sofort angefordert werden und werden Ihnen ab 15.07.2025 zugeschickt. Das Anforderungsschreiben erhalten Sie über die Geschäftsstelle des DÄB. Laut Wahlordnung müssen die Anträge auf Briefwahl spätestens zwei Wochen vor der Wahl, das heißt am 13.09.2025, bei der Wahlleiterin postalisch eingegangen sein. Die ausgefüllten Unterlagen zur Briefwahl müssen bis spätestens 23.09.2025 der Wahlleiterin vorliegen.

Die Wählerinnenliste wird drei Monate vor der Wahl erstellt und kontinuierlich durch die neu eingetretenen Mitglieder ergänzt. Gegen die Liste kann Einspruch erhoben werden; über diesen entscheidet der Wahlausschuss. Die Art der Bekanntgabe der Wählerinnenliste sowie die Fristen für Einsicht- und Einspruchsmöglichkeiten bestimmt der Wahlausschuss. Bis 30.06.2025 kann die Wählerinnenliste in der Geschäftsstelle des DÄB in Berlin und bei der Wahlleiterin eingesehen werden. Die Einspruchsfrist endet am 01.07.2025. Nach Ablauf dieser Frist können nur noch nach dem 01.07.2025 neu eingetretene Mitglieder Einspruch bis zum 31.07.2025 erheben.

2. Anträge auf Satzungsänderung

Gemäß § 14 der Satzung müssen Anträge auf Satzungsänderung bis spätestens zum 27.05.2025 und Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung bis zum 16.08.2025 in der Geschäftsstelle des DÄB eingegangen sein. Weitere Anträge müssen spätestens bis zum 06.09.2025 bei der Antragskommission via Geschäftsstelle (gsdaeb@aerztinnenbund.de) eingegangen sein. Bitte beachten Sie die entsprechenden unterschiedlichen Vorgaben zu den verschiedenen Anträgen. Informationen hier zu und Formulare zur Einreichung der Anträge finden Sie im internen Bereich der Homepage oder Sie können sie über die Geschäftsstelle anfordern. Die endgültige Tagesordnung erhalten die Mitglieder mindestens vier Wochen vor der MV.

3. Vorläufige Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Protokolle der letzten MV
  4. Genehmigung und Erweiterung der Tagesordnung
  5. Totenehrung
  6. Bericht der Präsidentin und des Vorstandes
  7. Finanzbericht
  8. Bericht der Kassenprüferinnen
  9. Entlastung der Schatzmeisterin und des Vorstandes
  10. Wahl des Neuen Vorstandes
  11. Wahl der Kassenprüferinnen
  12. Stiftung Dr. Edith Grünheit (Bericht)
  13. Weitere Berichte
  14. Anträge zur Satzung, weitere Anträge
  15. Termine
  16. Verschiedenes
  17. Ausblick und Verabschiedung
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