Sichere Weiterarbeit von schwangeren Ärztinnen ermöglichen: Gemeinsamer Aufruf an Klinikleitungen von DÄB, OPidS der DGOU und VLK
Pressemitteilung
02.08.2022
Welche Möglichkeiten haben leitende Klinikärztinnen und -ärzte, schwangeren Ärztinnen das Weiterarbeiten und Weiteroperieren sicher zu ermöglichen? Darüber klärt ein Brief auf, den drei ärztliche Verbände heute gemeinsam an zahlreiche Klinikleitungen in Deutschland verschickt haben. Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB), die Initiative Operieren in der Schwangerschaft (OPidS) der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte e.V. (VLK) haben diese Aktion gemeinsam initiiert. Das Schreiben enthält neben Hinweisen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Mutterschutz einen eindringlichen Appell: Die Diskriminierung von schwangeren Frauen im ärztlichen Beruf muss enden!
„Es liegt im Interesse der Kliniken, sich das Leistungspotenzial von jungen Ärztinnen zu sichern“, sagt PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB und Beauftragte des DÄB-Vorstandes für das Thema Mutterschutz für Ärztinnen. „In Krankenhäusern herrscht Fachkräftemangel und zunehmend weniger ärztlicher Nachwuchs hält es für erstrebenswert, auf eine leitende Position hinzuarbeiten. In dieser Situation ist es wichtig, dass schwangere Ärztinnen bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft nicht in ihrem Fortkommen behindert werden, indem ihre weiterbildungsrelevanten Arbeitsmöglichkeiten einschränkt oder gar ein komplettes Beschäftigungsverbot verhängt wird,“ sagt Puhahn-Schmeiser. Tatsächlich sei es wegen der überwiegend sehr restriktiven Haltung der beaufsichtigenden Behörden – welche jedoch im Endeffekt lediglich eine beratende Funktion erfüllen – mitunter schwierig für leitende Ärztinnen oder leitende Ärzte, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für die Schwangere auszuschöpfen. Der DÄB hat inzwischen die Situation umfassend analysiert und hat mehrere Positivbeispiele zusammengetragen, an denen sich andere Kliniken orientieren können.
„Diese Hilfestellung wollen wir mit dem Brief an die Klinikleitungen weitergeben“, erklärt Dr. Maya Niethard, Leiterin der Initiative Operieren in der Schwangerschaft (www.OPidS.de) der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie. Mit dem Rückhalt der Fachgesellschaft hat OPidS bereits 2015 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die Gefährdungen für schwangere Chirurginnen analysiert und Lösungsvorschläge zur Anpassung des Arbeitsplatzes aufgezeigt werden. „Grundlegende Gefährdungen wie etwa der Umgang mit Infektionserregern oder Kontakt mit Blut sind aber natürlich auf alle Frauen im Gesundheitswesen anwendbar. Bei einer korrekt erfolgten individuellen Gefährdungsbeurteilung gehören pauschale betriebliche Beschäftigungsverbote hoffentlich bald der Vergangenheit an“, hofft Niethard.
„Wir möchten die leitenden Kolleginnen und Kollegen mit dem Schreiben ermutigen, aktiv auf ihre Personal- beziehungsweise Rechtsabteilungen zuzugehen, um individuelle und praxistaugliche Regelungen im Sinne von schwangeren Ärztinnen zu treffen“, betont PD Dr. Michael A. Weber, Präsident des VLK.
„Es liegt im Interesse der Kliniken, sich das Leistungspotenzial von jungen Ärztinnen zu sichern“, sagt PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB und Beauftragte des DÄB-Vorstandes für das Thema Mutterschutz für Ärztinnen. „In Krankenhäusern herrscht Fachkräftemangel und zunehmend weniger ärztlicher Nachwuchs hält es für erstrebenswert, auf eine leitende Position hinzuarbeiten. In dieser Situation ist es wichtig, dass schwangere Ärztinnen bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft nicht in ihrem Fortkommen behindert werden, indem ihre weiterbildungsrelevanten Arbeitsmöglichkeiten einschränkt oder gar ein komplettes Beschäftigungsverbot verhängt wird,“ sagt Puhahn-Schmeiser. Tatsächlich sei es wegen der überwiegend sehr restriktiven Haltung der beaufsichtigenden Behörden – welche jedoch im Endeffekt lediglich eine beratende Funktion erfüllen – mitunter schwierig für leitende Ärztinnen oder leitende Ärzte, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für die Schwangere auszuschöpfen. Der DÄB hat inzwischen die Situation umfassend analysiert und hat mehrere Positivbeispiele zusammengetragen, an denen sich andere Kliniken orientieren können.
„Diese Hilfestellung wollen wir mit dem Brief an die Klinikleitungen weitergeben“, erklärt Dr. Maya Niethard, Leiterin der Initiative Operieren in der Schwangerschaft (www.OPidS.de) der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie. Mit dem Rückhalt der Fachgesellschaft hat OPidS bereits 2015 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die Gefährdungen für schwangere Chirurginnen analysiert und Lösungsvorschläge zur Anpassung des Arbeitsplatzes aufgezeigt werden. „Grundlegende Gefährdungen wie etwa der Umgang mit Infektionserregern oder Kontakt mit Blut sind aber natürlich auf alle Frauen im Gesundheitswesen anwendbar. Bei einer korrekt erfolgten individuellen Gefährdungsbeurteilung gehören pauschale betriebliche Beschäftigungsverbote hoffentlich bald der Vergangenheit an“, hofft Niethard.
„Wir möchten die leitenden Kolleginnen und Kollegen mit dem Schreiben ermutigen, aktiv auf ihre Personal- beziehungsweise Rechtsabteilungen zuzugehen, um individuelle und praxistaugliche Regelungen im Sinne von schwangeren Ärztinnen zu treffen“, betont PD Dr. Michael A. Weber, Präsident des VLK.