Stiftung "Wissenschaftspreis des Deutschen Ärztinnenbundes"


Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. ermutigt und fördert junge Ärztinnen auf ihrem wissenschaftlich begonnenen Berufsweg. Zu diesem Zweck wird alle zwei Jahre der Wissenschaftspreis des DÄB vergeben.

Finanziert wird der Preis über die vom Deutschen Ärztinnenbund 2001 gegründete Stiftung. Die Stiftung ist mit Bescheid des Finanzamtes Köln vom 13.09.02 als gemeinnützig anerkannt. Treuhänderin für die unselbstständige Stiftung ist der Deutsche Ärztinnenbund e.V..

Fünf Stifterinnen haben mit einer großzügigen Summe den Anfang gemacht, etliche Zustiftungen sind dankenswerter Weise inzwischen eingegangen.

Aus den Zinsen eines fest angelegten Stiftungskapitals soll der Preis vergeben werden. Ziel für das Festgeldkapital sind 25 000 bis 30 000 Euro, um den Preis - wie bisher - mit 4000 Euro auszustatten.

Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. freut sich über jede Zustiftung.

So ist dies für Sie möglich:

  • eine Spende als Zustiftung überweisen
  • Ihre Gäste anlässlich eines Geburtstages oder eines Jubiläums statt eines Geschenkes um eine Zustiftung bitten
  • Den Preis einmalig selbst finanzieren, zum Beispiel in Erinnerung an einen lieben Menschen. Dies wird selbstverständlich auf der Urkunde und bei der Verleihung erwähnt.
  • Eine Institution oder eine Pharmafirma ermuntern, entweder einmalig den Preis zu finanzieren oder eine Zustiftung zu veranlassen. Beides wird auf Wunsch in der Urkunde und bei der Verleihung erwähnt.
  • Eine Zustiftung als Legat in Ihrem Testament festsetzen.
Steuerlich absetzbare Bescheinigungen werden zugesandt.

Das Konto für die Stiftung lautet:

IBAN: DE26 3006 0601 0301 5753 09
BIC: DAAEDEDDXXX
Ärzte und Apothekerbank
Kontoinhaber: Deutscher Ärztinnenbund e.V.
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