Anonyme Geburt und Babyklappen
Für die Betroffenen ein Segen oder ein Fluch?

von Dr. Gabriele du Bois,
Vorsitzende des Ethikausschusses des Deutschen Ärztinnenbundes
Aktualisierter Beitrag Dezember 2011

Babyklappen, in denen Mütter in Not ihre Neugeborenen anonym abgeben können, gibt es mittlerweile in vielen deutschen Städten, meist an Kliniken. Bundesweit sollen es über 80 sein. Auch eine anonyme Geburt, bei der die Daten der Mutter nicht erfasst werden und die daher illegal ist, wird in Notfällen in vielen Kliniken (ca. 130) ermöglicht, um die Gesundheit von Mutter und Kind nicht zu gefährden. Mit dem Bestreben, diesen Frauen zu helfen, werden immer wieder Stimmen laut, die anonyme Geburt in Deutschland zu legalisieren. Doch ärztliche Fachgesellschaften, Adoptionsexperten und –expertinnen und auch der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme vom November 2009 haben auf die Gefahren einer Gesetzesänderung hingewiesen.

Mit Entsetzen und Bestürzung erfährt man immer wieder aus den Medien von Müttern, die ihr neugeborenes Kind aussetzen oder töten. Oft verheimlichen diese Frauen die Schwangerschaft vor ihrer Umgebung, ja verleugnen diese sogar vor sich selbst. Wenn es dann zur Geburt kommt, geraten sie in Panik und wollen das Kind loswerden. Manche Frauen setzen das Neugeborene in ihrer Verzweiflung aus, andere sind so verstört, dass sie das Kind töten.

Man fragt sich, wie kann eine Mutter so etwas tun? Wie kann man Mutter und Kind in einer solchen Situation helfen? Die Zahl der ausgesetzten Kinder wird mit etwa 30 - 40 pro Jahr in Deutschland angegeben. Über die Hälfte der Kinder wird tot aufgefunden, wobei niemand weiß, wie hoch die Dunkelziffer ist. Laut Kriminalstatistik hat jedoch die Zahl der durch ihre Mutter getöteten Neugeborenen im Laufe der Jahrzehnte abgenommen. 1954 gab es 153 registrierte Fälle, 1971 waren es 55, in den Jahren 1999 - 2009 zwischen 29 und 43 Fälle (Dt. Ethikrat, 2009).

Im April 2000 richtete der Hamburger Jugendhilfeverein "Sternipark" eine erste Babyklappe ein. Dort kann man ein Baby anonym abgeben. Es bleibt acht Wochen in einer Pflegefamilie und wird dann, wenn die Mutter sich innerhalb eines Jahres nicht mehr meldet, zur Adoption freigegeben. Nach Angaben von "Sternipark", einer Organisation, die in Hamburg vor allem Kinderkrippen betreibt, wurden in neun Jahren 38 Babies in ihren Babyklappen abgegeben. Diese Kinder hatten die Mütter zuvor allein und unter großen Risiken zur Welt gebracht.

Die Initiative "Sternipark" startete damals eine weitere Kampagne, mit der die anonyme Geburt im Krankenhaus ermöglicht werden soll. Damit können Mutter und Kind medizinisch optimal bei der Entbindung betreut werden, ohne dass sie Angaben zur Person machen müssen. Bisher sollen 320 Frauen mit Hilfe von "Sternipark" anonym entbunden haben; etwa die Hälfte der Mütter entschieden sich, die Kinder zurückzunehmen.
In Deutschland sind Ärztinnen und Ärzte wie auch Hebammen nach dem Personenstandgesetz verpflichtet, eine Geburt unter Angabe der Personalien der Mutter gegenüber dem zuständigen Standesamt zu melden. Es gab deshalb immer wieder auf Länder- und Bundesebene Initiativen, die die Bundesregierung auffordern, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine anonyme Geburt in besonderen Notfällen zu ermöglichen.
Die Befürworter der Legalisierung der anonymen Geburt und der Babyklappen erhoffen sich, die Aussetzung von Kindern oder den schlimmsten Fall - nämlich die Tötung eines Kindes - damit verhindern zu können. Sie wollen Frauen in ihrer scheinbar aussichtslosen Lage helfen und das Leben von Findelkindern retten. Wenn durch die Möglichkeit der anonymen Geburt auch nur einem neugeborenen Kind das Leben gerettet werden kann, so habe sich die Gesetzesänderung bereits bewährt, so ist immer wieder zu hören.

Die Kritiker der Babyklappen und der anonymen Geburt stellen jedoch die Fragen: "Werden wirklich die Kinder in die Babyklappen gelegt, die sonst zu Tode gekommen wären?" und "Sind es wirklich die Frauen, die ihr Kind heimlich zur Welt gebracht und dann ausgesetzt oder gar getötet hätten, die jetzt zur anonymen Geburt gehen?" Schon im Juli 2001 richteten Prof. Dr. Dr. Mechthild Neises und Prof. Dr. Anke Rohde von der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe, beide Mitglieder im DÄB, eine kritische Stellungnahme zur geplanten Legalisierung der anonymen Geburt an die damalige Bundes-Justizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin. Sie wiesen darauf hin, dass weder durch wissenschaftliche Erhebung noch durch empirische Befunde belegt ist, dass gerade diese Frauen mit diesem Angebot erreicht werden können.

In einer Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Kiel über Kindstötungen der Jahre 1980-1989 in der Bundesrepublik zeigte sich, dass Mütter, die ihre Kinder töten, wenig geplant vorgehen. Sie machen sich über den Ablauf der Geburt keine Gedanken, weil sie verdrängt haben, dass sie schwanger sind. Damit wären sie für ein - wie auch immer geartetes - Hilfsangebot nicht empfänglich.

Auch Neises und Rohde wiesen darauf hin, dass Frauen nach einer verheimlichten oder verleugneten Schwangerschaft von der Geburt "überrascht" werden. Im Sinne einer Stress- oder Panikreaktion kommt es dann zur Tötung oder Aussetzung des Neugeborenen. Frauen mit einer solchen Problematik werden aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur und ihrer mangelnden Bewältigungsmechanismen kaum in der Lage sein, die Möglichkeiten einer anonymen Geburt oder einer Babyklappe anzunehmen.

Welche Frauen sind es dann aber, die das Angebot einer anonymen Geburt, das es bereits jetzt gibt, annehmen? Welche Frauen geben ihr Kind in eine Babyklappe ab? Die Professorinnen Neises und Rohde vermuteten, dass Frauen mit ausgeprägten psychosozialen Problemen das Angebot nutzen werden. Dazu gehören Frauen, die ungewollt schwanger sind und von jemandem in ihrer Umgebung zur anonymen Entbindung gedrängt werden. Dazu gehören etwa Frauen, die illegal in Deutschland leben, Drogenabhängige und Prostituierte. Oder es sind Frauen, die so spät bemerkt haben, dass sie schwanger sind, dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht mehr in Frage kommt. Dem schwierigen Entscheidungsprozess, ob sie das Kind selbst aufziehen oder es zur legalen Adoption freigeben wollen, entziehen sie sich. Diese Frauen könnten diesen Weg als einen "angebotenen", also öffentlich legitimierten, gesellschaftlich empfohlenen begreifen und sich für eine anonyme Geburt entscheiden. Diese Überlegung scheint sich in den letzten Jahren zu bestätigen. Geschätzt wird, dass durch die Angebote anonymer Kindesabgabe seit deren Einführung deutlich über 500 Kinder zu Findelkindern mit dauerhaft anonymer Herkunft wurden.

Bei der schon lange bestehenden Möglichkeit, ein Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben, wird die Mutter von erfahrenen Adoptionsvermittlerinnen und -vermittlern informiert und betreut. Ihre Personalien werden in den Unterlagen des Jugendamtes verwahrt. Die Adoptionsforschung hat gezeigt, dass für alle Beteiligten größtmöglichste Offenheit das Beste ist. Wenn alle voneinander wissen, können Kinder am ehesten verarbeiten, dass sie zwei Elternpaare haben.

Die anonyme Geburt jedoch verhindert, dass das Kind seine leibliche Mutter wiederfinden kann. Auch für die Mutter ist es später schwierig, ihr Kind ausfindig zu machen. Prof. Dr. Christine Swientek vom Bereich Sonderpädagogik der Universität Hannover ist eine der führenden Adoptionsforscherinnen in Deutschland. Sie beschreibt, wie viele Mütter erheblich darunter leiden, ihr Kind weggegeben zu haben. Diese Frauen weisen vermehrt psychosomatische Krankheiten auf und sind häufiger selbstmordgefährdet. Sie erleben nach Jahren, was sie zum Zeitpunkt der Adoption nicht für möglich gehalten hätten: dass sie ihr Kind wiederfinden möchten.

Noch wichtiger ist es für das Adoptivkind, seine leiblichen Eltern zu kennen, auch wenn es bei Adoptiveltern in einer enorm positiven Umgebung aufgewachsen ist. Es gibt durch ein Verfassungsgerichtsurteil sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein Mensch seine genetische Abstammung kennen darf. In den zahlreichen Publikationen über die Suche von Adoptierten nach ihren Eltern kommen die Probleme bei der Identitätsfindung zur Sprache: Wer bin ich? Woher komme ich? Warum lebe ich? Zu wem gehöre ich? Wer gehört zu mir?

Weitere Leidtragende werden die Adoptiveltern sein. Was anfangs wie ein Vorteil wirkt, wird zeitlebens für sie ein Problem: Sollen sie das Kind belügen ("Du bist unser leibliches Kind") oder sollen sie dem Kind die Wahrheit sagen ("Du wurdest ausgesetzt / im Krankenhaus hinterlassen")? Beides ist für das Kind schrecklich. Verschweigen oder Lügen kann zu psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, zu Suizidtendenzen und Verhaltensstörungen jeglicher Art führen.

Die Kritiker der Legalisierung von anonymer Geburt und Babyklappen, zu denen Organisationen wie ProFamilia und terre des hommes gehören, aber auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Pädagogen, Sozialwissenschaftler, Adoptionsforscher und Selbsthilfeorganisationen von Adoptierten, befürchten, dass durch diese Maßnahmen nicht diejenigen Frauen erreicht werden, die ihr Kind aussetzen oder töten. Zudem warnen sie davor, dass die Zahl der Findelkinder in die Höhe getrieben wird, weil ein Angebot zu legaler Aussetzung geschaffen wird.

In Frankreich, wo die anonyme Geburt seit 1941 erlaubt ist, werden jetzt noch jährlich rund 600 Kinder der so genannten "Generation X" geboren. Überträgt man dies auf die Größe Deutschlands, wäre bei uns mit über 800 legalen Findelkindern pro Jahr zu rechnen. Für diese Adoptivkinder würden schlechteste Voraussetzungen für eine gesunde Identitätsfindung geschaffen. Sie werden keinerlei Chance haben, zu ihren leiblichen Eltern, Geschwistern oder anderen Verwandten Kontakt aufzunehmen. In Frankreich haben Gegner der anonymen Geburt nach jahrelangen Kämpfen einen Teilerfolg erzielt: Die Mutter muss Daten hinterlassen. Die Akten können bei Zustimmung der Mutter vom Adoptierten im Alter von 18 Jahren eingesehen werden.

Als Gefahr gilt weiterhin, dass die Anonymität einen Missbrauch von Babyklappen und anonymer Geburt erlaubt. Wer kann überprüfen, ob ein Kind freiwillig in eine Babyklappe abgegeben wird oder ob eine Frau nicht von einem Partner, den Eltern oder gar einem Zuhälter gezwungen wird, ihr Kind anonym zu entbinden und es dann herzugeben? Auch könnte Missbrauch von Seiten der zum Teil rein privaten Initiativen begangen werden, die diese namens- und herkunftslosen Kinder annehmen. Diese Kinder könnten als "begehrte Ware" schnell und unbürokratisch auf dem Adop-tionsmarkt "verkauft" werden.

Unter den Mitgliedern des Deutschen Ärztinnenbundes herrscht erwartungsgemäß keine einheitliche Meinung zu der Empfehlung, das Angebot von Babyklappen und die Möglichkeit einer anonymen Geburt einzustellen. Die Erfahrungen der letzten Jahre bestätigen jedoch die Warnungen der Kritiker. Die Anzahl der tot bzw. ausgesetzt-lebend aufgefundenen Neugeborenen ändert sich nicht. Dafür scheint die Zahl der anonymen Findelkinder zuzunehmen. Die in unserem Land zur Verfügung stehenden legalen Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not- und Konfliktlagen müssen besser bekannt gemacht und das Vertrauen in diese Hilfsangebote verbessert werden. Die Abgabe eines Kindes zur legalen Adoption muss als verantwortungsbewusste Form des Handels respektiert werden. Die Inanspruchnahme der anonymen Kindesabgabe aber führt zu nicht mehr änderbaren Tatsachen, nämlich dass ein Kind seine leiblichen Eltern nicht finden kann und umgekehrt auch Mütter und Väter ihre Kinder nicht mehr finden können.

Literatur: