Suizidurteil: DÄB fordert bessere Aufklärung über die Möglichkeiten der Palliativmedizin – und eine einheitliche Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte

Pressemitteilung
03.03.2020
Wenige Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung offenbart sich ein Defizit in der öffentlichen Diskussion um den assistierten Suizid: Bürger, die nun die Wiederzulassung von Sterbehilfeorganisationen begrüßen, argumentieren häufig mit ihrer Angst vor Schmerzen und anderen leidvollen Erfahrungen am Lebensende. Das zeigt nach Ansicht des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. (DÄB) die verbreitete Sorge, das Gesundheitssystem könne eine würdige Betreuung nicht gewährleisten. Die geäußerten Befürchtungen lassen zudem darauf schließen, dass vielen Bürgern die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht bekannt sind. Der DÄB fordert daher als eine notwendige Reaktion auf das Urteil, die Aufklärung von Patientinnen und Patienten zu verbessern.

„Zugleich halten wir es für nötig, zügig für eine einheitliche ärztliche Berufsordnung zu sorgen“, sagt DÄB-Präsidentin Dr. Christiane Groß. Momentan untersagt das Berufsrecht in der Mehrzahl der Landesärztekammern die Suizidbeihilfe. „Rechtliche Verunsicherung bei Ärztinnen und Ärzten trägt zwangsläufig zur Verunsicherung in der Bevölkerung bei“, sagt Groß. Auch die Freigabe für Menschen, die nicht schwerstkrank sind, sieht der DÄB mit Besorgnis: „Es muss ausgeschlossen werden, dass Menschen, vor allem auch Jugendliche, die sich in einer akuten, jedoch reversiblen Lebenskrise befinden, nur den Suizid als Ausweg sehen.“ Der DÄB weist ebenso wie andere ärztliche Verbände darauf hin, dass zudem die Gefahr besteht, dass insbesondere Pflegebedürftige psychisch unter Druck gesetzt werden können oder selbst unter Druck geraten, ihr Leben zu beenden.

Seit Dezember 2015 existiert das Hospiz- und Palliativgesetz – HPG. Es soll den Ausbau der Palliativversorgung fördern. „Förderung bedeutet auch, darüber aufzuklären, dass es medizinisch und pflegerisch jederzeit möglich ist, Menschen ein Sterben in Würde und ohne quälende Umstände zu ermöglichen“, führt DÄB-Präsidentin Christiane Groß aus. „Es kann nicht angehen, dass Patienten weiterhin Falschinformation erhalten. Etwa die, dass ein Viertel aller Schmerzen nicht zu lindern sei – wie es offenbar einem der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht widerfahren ist.“ Es ist bekannt, dass Menschen, die eine gute Palliativbetreuung erhalten, selten Suizidwünsche haben.

Zeitgleich müsse sichergestellt werden, dass die Qualität der nun wieder möglichen geschäftsmäßigen Sterbehilfe streng überwacht wird. Auch hier sieht der DÄB bisher Versäumnisse in der öffentlichen Diskussion. „Wir gehen davon aus“, sagt Groß, „dass vielen Menschen gar nicht bewusst ist, dass manche frühere Sterbehilfeangebote unprofessionell, ja unseriös schienen – und damit nicht auszuschließen war, dass in so manchem Fall das Sterben gar nicht erleichtert wurde.“
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