Unerfüllter Kinderwunsch: Gesetzliche Neuregelung ist zeitnah erforderlich

Pressemitteilung
08.09.2021
Eine neue rechtliche Regelung der Reproduktionsmedizin in Deutschland ist überfällig, konstatieren der Ethikausschuss des Deutschen Ärztinnenbundes (DÄB) und die Arbeitsgemeinschaft der Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (ÄRE). In einem gemeinsamen Positionspapier fordern sie die Bundespolitik auf, das Thema nach der Wahl umgehend anzugehen und eine tragfähige Rechtslage zu beschließen. Fragen rund um einen unerfüllten Kinderwunsch sind in Deutschland bislang nur im Embryonenschutzgesetzes (ESchG) geregelt. „Das Gesetz ist 31 Jahre alt und in Teilen veraltet“, sagt Dr. Gabriele du Bois, Fachärztin für Humangenetik und Vorsitzende des DÄB-Ethikausschusses. „Viele Menschen, die gerne Kinder möchten, aber keine bekommen können, fühlen sich inzwischen benachteiligt, wenn sie die Situation in der Bundesrepublik mit den Regelungen in anderen Ländern vergleichen.“

Prof. Dr. Monika Bals-Pratsch, Reproduktionsmedizinerin und langjährige Sprecherin der ÄRE betont: „Die Sichtweise von Frauen zum Regelungsbedarf der Fortpflanzungsmedizin braucht in der Diskussion mehr Gewicht.“ Schließlich ist es immer die Frau eines ungewollt kinderlosen Paares, die sich der hormonellen und operativen Behandlung bei einer Kinderwunschtherapie aussetzt. Die Frau wird mit Hormonen zur Eizellreifung stimuliert und zur Eizellgewinnung operiert, selbst wenn nur der Mann unfruchtbar ist. Auch die Kinderwunschbehandlung liegt inzwischen überwiegend in den Händen von Ärztinnen. 78 Prozent der Frauenärzte mit dem Schwerpunkt Reproduktionsmedizin sind Frauen. „Unser Positionspapier bündelt die Argumente von Ärztinnen und vielen betroffenen Frauen“, sagt Bals-Pratsch.

Ziel ist es, die künstliche Befruchtung in Deutschland erfolgversprechend und auf internationalem Qualitätsniveau zu ermöglichen und Mehrlingsschwangerschaften als Risiko für die Kindergesundheit und die Gesundheit der Schwangeren zu vermeiden. Zusätzlich sollte Paaren in Deutschland eine legale Alternative zur Eizellspende im Ausland ermöglicht werden, wenn bei einer Frau keine entwicklungsfähigen Eizellen vorhanden sind.

Die wichtigsten Forderungen von DÄB und ÄRE im Überblick:
  • Die Regelung der legalen Eizellspende aus unbefruchteten Eizellen (beispielsweise Egg-Sharing).
  • Die Zulassung der altruistischen Spende von bereits lagernden unbefruchteten Eizellen wie nach social freezing oder von befruchteten Eizellen nach reproduktionsmedizinischen Maßnahmen.
  • Ein Beratungsangebot zu den juristischen und psychosozialen Fragen für Eizellspenderinnen und Embryonen-Spenderpaare.
  • Ein Eizell- und Embryonenspende-Register, damit das Grundrecht auf Kenntnis der Abstammung gewährleistet ist.
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