Corona ist kein Argument mehr für berufliche Einschränkung schwangerer Ärztinnen!

Die Positiv-Beispiele des DÄB zeigen, dass es anders geht – und erhalten wieder Siegel

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie, Anfang 2020, ist die unzulässige Benachteiligung von schwangeren Frauen im Medizinsektor unverändert. Mit dem Verweis auf ein mögliches Risiko durch Corona für Mutter und Kind werden seither massenhaft Beschäftigungsverbote für schwangere Ärztinnen ausgesprochen. „Der Wissensstand über Coronainfektionen während der Schwangerschaft bei ohnehin obligat geimpften Schwangeren im Gesundheitswesen rechtfertigen dieses pauschale Vorgehen schon lange nicht mehr“, sagt PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. (DÄB) 1,2,3. „Diese absurde Praxis pauschaler Beschäftigungsverbote muss unverzüglich enden“, betont sie. „Viele schwangere Ärztinnen und Medizinstudentinnen haben in den vergangenen drei Jahren Karrierenachteile erlitten, die dauerhaft nachwirken“, erläutert sie. „Zu Anfang der Pandemie war diese Verfahrensweise nachvollziehbar. Nun aber sind die Arbeitgeber und die beratenden beaufsichtigende Behörden in der Pflicht, das novellierte Mutterschutzgesetz so umzusetzen, wie es eigentlich gedacht war, nämlich um die diskriminierungsfreie berufliche Teilhabe von schwangeren Frauen voranzubringen“, betont Puhahn-Schmeiser.

Dass verantwortungsvoller Mutterschutz schon die ganze Zeit möglich ist, belegen die positiven Beispiele für ermöglichte Weiterarbeit, die der DÄB seit vergangenem Jahr sammelt und sichtbar macht (aerztinnenbund.de/DAEB-Positivliste_und_Online-Siegel.3725.0.2.html). Im Zuge dieser Aktion hat der DÄB auch ein Online-Siegel vergeben, das die entsprechenden Klinikabteilungen und Praxen nutzen können, um sich als attraktive Arbeitgeber für Ärztinnen auszuweisen. Von den Kliniken und Praxen, die die Vignette 2022 erhalten haben, liegen dem DÄB nun viele erfreuliche Rückmeldungen vor. Sie belegen, dass die Anstrengungen für faire Bedingungen für Ärztinnen Aufmerksamkeit und Anerkennung erfahren. Beispielsweise berichtet Dr. René Keller, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Inneren Klinik am Sana HANSE-Klinikum Wismar: „Mehrere junge Kolleginnen haben sich gemeldet und erkundigt, wie die Weiterbildung bei uns läuft. Das freut uns und unser Weg wird ausdrücklich von der Klinikleitung unterstützt.“ An einigen Häusern dient die engagierte Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung, die eine Weiterbeschäftigung ermöglicht, nun als Muster für weitere Abteilungen.

„Das Online-Siegel erfüllt die Erwartungen“, fasst DÄB-Vizepräsidentin Puhahn-Schmeiser zusammen. „Der DÄB wird es 2023 erneuern und auch an weitere Kliniken und Praxen vergeben, die uns zeigen, dass eine Weiterarbeit für schwangere Ärztinnen dort möglich ist.“ Entsprechende Einrichtungen können sich bei der Geschäftsstelle des DÄB melden. Die Angaben werden dann geprüft.

1 Ochmann, U., Wicker, S. & Michels, G. Schwangere Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen: Schutz durch Impfen gegen SARS-CoV-2 und Tragen von FFP2-Masken. Med Klin Intensivmed Notfmed 116, 527–529 (2021)

2 Adhikari EH, MacDonald L, SoRelle JA, Morse J, Pruszynski J, Spong CY. COVID-19 Cases and Disease Severity in Pregnancy and Neonatal Positivity Associated With Delta (B.1.617.2) and Omicron (B.1.1.529) Variant Predominance. JAMA. 2022 Apr 19;327(15):1500-1502

3 Zhang D, Huang T, Chen Z, Zhang L, Gao Q, Liu G, Zheng J, Ding F. Systematic review and meta-analysis of neonatal outcomes of COVID-19 vaccination in pregnancy. Pediatr Res. 2023 Jan 3:1–9.