Schwangerschaft als Karriererisiko für Ärztinnen: Leider ist das immer noch ein Thema für den DÄB. Bedauerlicherweise hat die Umsetzung des Anfang 2018 in Kraft getretenen novellierten Mutterschutzgesetz die Situation von Schwangeren, insbesondere im Gesundheitswesen, noch verschärft. Das war so nicht geplant. Die Novelle sollte es den Frauen eigentlich erleichtern, weiter zu arbeiten und der DÄB hatte sich nahezu zwei Jahrzehnte lang für die grundlegende Reform des Gesetzes eingesetzt, das noch von 1952 stammte.
Der Grundgedanke der Novelle war gut gemeint: Frauen sollten, unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen für Schwangere sowie für das ungeborene Leben, die Möglichkeit haben, mit mehr Selbstbestimmung in der Beschäftigung zu bleiben. Erstmalig sind in der Regelung explizit auch Studentinnen eingeschlossen. Leider konnte der ursprüngliche Plan für eine Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen nicht verwirklicht werden – es gibt aktuell mehr Beschäftigungsverbote als je zuvor. Ärztinnen dürfen größtenteils nicht mehr in patientennahen Tätigkeiten sowie im OP bzw. in Funktionsbereichen tätig sein. Das umfasst aber genau die Tätigkeiten, die unverzichtbar sind für die Weiterbildung. Der Abschluss der Weiterbildung wird so herausgezögert, was die weitere berufliche Karriere behindert.
Die Karriere verzögert sich aber nicht nur bei Ärztinnen in der Weiterbildung, sondern auch bei Fach- und Oberärztinnen. Sogar Studentinnen sind betroffen und können oft nicht weiter studieren, wenn sie schwanger sind.
Der Grundgedanke der Novelle war gut gemeint: Frauen sollten, unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen für Schwangere sowie für das ungeborene Leben, die Möglichkeit haben, mit mehr Selbstbestimmung in der Beschäftigung zu bleiben. Erstmalig sind in der Regelung explizit auch Studentinnen eingeschlossen. Leider konnte der ursprüngliche Plan für eine Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen nicht verwirklicht werden – es gibt aktuell mehr Beschäftigungsverbote als je zuvor. Ärztinnen dürfen größtenteils nicht mehr in patientennahen Tätigkeiten sowie im OP bzw. in Funktionsbereichen tätig sein. Das umfasst aber genau die Tätigkeiten, die unverzichtbar sind für die Weiterbildung. Der Abschluss der Weiterbildung wird so herausgezögert, was die weitere berufliche Karriere behindert.
Die Karriere verzögert sich aber nicht nur bei Ärztinnen in der Weiterbildung, sondern auch bei Fach- und Oberärztinnen. Sogar Studentinnen sind betroffen und können oft nicht weiter studieren, wenn sie schwanger sind.