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Offener Brief an 3 Bundesministerien: Endlich Taten beim Mutterschutz gefordert

Mehr als drei Jahre nach Einführung des novellierten Mutterschutzgesetzes ist die Realität verheerend: Dieses unbefriedigende Resümee hat den DÄB veranlasst, sich im Juli in einem Offenen Brief an 3 Bundesministerinnen und -minister zu wenden.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, der Bundesminis­ter für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, sind die Adressaten des Offenen Briefes des DÄB. Zusätzlich wurde er an eine Reihe von möglichen Unterstützer:innen verschickt. Erfreulicherweise erklärte eine Vielzahl dieser prompt, die Initiative unterstützen zu wollen. In den Medien wurde bereits breit berichtet.

Zum Hintergrund: Obwohl zugesagt, stockt die Optimierung der Umsetzung des Gesetzes. Darum soll sich der nach § 30 MuSchG gebildete Ausschuss für Mutterschutz kümmern. Bis heute liegen jedoch keine Ergebnisse vor. Ein Mangel, der massiv zu Lasten berufstätiger Frauen geht: Er behindert schwangere Ärztinnen, aber auch andere Beschäftigte im Gesundheitswesen, übermäßig in ihrer Berufsausübung – und mindert so ihre Karrierechancen.

Zügige Konkretisierung nötig

Der DÄB fordert das BMFSFJ sowie alle weiteren mitwirkenden Bundesministerien und den nach § 30 MuSchG gebildeten Ausschuss für Mutterschutz auf, endlich Taten folgen zu lassen. Der Ausschuss für Mutterschutz muss die erforderlichen Regeln und Handlungshilfen für die Praxis zügig konkretisieren. Die zuständigen Bundesministerien sowie die Arbeitsschutzbehörden müssen ihrer Verantwortung für die Umsetzung gerecht werden, heißt es in dem Brief. Eine weitere Forderung: Es müssen konsequent individuelle Arbeitsplatzanpassungen vorgenommen werden, um die Arbeitsbedingungen sicher zu gestalten und so eine weiterbildungsrelevante beziehungsweise tätigkeitsrelevante Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Die Tätigkeiten von schwangeren Ärztinnen dürfen sich nicht beispielsweise aufs Briefeschreiben beschränken. Die Arbeit soll die Frauen beruflich weiterbringen.

Vorausgegangen war dem Brief die erste bundesweite Um­frage zu diesem Thema, die der DÄB Ende 2020 und Anfang 2021 initiiert hatte. Diese Erhebung hatte den dringenden Handlungsbedarf deutlich aufgezeigt. So erwies sich, dass 43 Prozent der Befragten Bedenken hatten, ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu melden. Bei den Medizinstudentinnen waren es sogar 53 Prozent. 17 Prozent der Befragten konnten nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ihre Tätigkeit nicht fortführen. Nur 7 Prozent konnten unverändert weiterarbeiten. Die große Mehrheit, 63 Prozent, erfuhr deutliche Einschrän­kungen und durfte nur bis zu 50 Prozent ihrer vorherigen Aufgaben ausüben. Bei den Medizinstudentinnen waren die Nachteile noch eklatanter: Nur 2 Prozent der Schwangeren konnten uneingeschränkt weiterstudieren.

Es gibt Vorschläge

Der DÄB benennt in dem Offenen Brief die konkreten Defizite des Mutterschutzgesetzes und zeigt Ansätze zur Optimierung. Unter anderem müssen die Schutzmaßnahmen für jeden Arbeitsplatz vorliegen und nicht erst bei der Bekanntgabe einer Schwangerschaft umgesetzt werden. Auch muss die Weiterbeschäftigung gemäß dem Ziel des novellierten Mutterschutzgesetzes gewährleistet werden. Die Aus- und Weiterbildung muss durch fort- und weiterbildungsrelevante Maßnahmen beziehungsweise entsprechende Arbeitsplätze gesichert werden. Pauschalisierte Beschäftigungsverbote müssen vermieden werden. Die Ausarbeitung eines offiziellen, bundeseinheitlichen Leitfadens für alle medizinischen Fachbereiche, orientierend an Beispielen von Kliniken guter Praxis, ist notwendig, um die Aus- und Weiterbildung nicht zu unterbrechen.

PD Dr. med. Barbara Puhahn-Schmeiser ist Vizepräsidentin des DÄB, dort im Vorstand für das Thema Mutterschutz zu­ständig und sie ist Mitglied im Bundesausschuss für Mutterschutz.

E-Mail: barbara.schmeiser@aerztinnenbund.de