DÄB-Positivliste zum Mutterschutz wächst und macht Mut: Weiterarbeit gut möglich!

Pressemitteilung
05.04.2022
Über 30 Beispiele für einen gelungenen Mutterschutz für schwangere Ärztinnen hat der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) inzwischen erfasst und ausgewertet. „Die Analyse belegt eindeutig: In diesen Fällen ist es möglich, schwangere Ärztinnen in ihrem angestammten Tätigkeitfeld so einzusetzen, dass ihnen keine karriererelevanten Nachteile entstehen“, sagt PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB. Insbesondere zeigen die Beispiele: Selbst in chirurgischen Fächern lässt sich ein verantwortungsvoller Mutterschutz in der Regel ohne Beschäftigungsverbote gestalten. „Aus den eingegangenen Beispielen lässt sich viel darüber ablesen, wie das gelingt. Das sind gute Nachrichten. Die Beispiele können anderen Arbeitgebern als Vorlage dienen und sie ermutigen“, betont Puhahn-Schmeiser.

Vor sechs Wochen hatte der DÄB einen Aufruf gestartet, Kliniken, Krankenhaus-Abteilungen und Arztpraxen beim DÄB zu melden, die den Mutterschutz im Gesundheitswesen im Sinne der schwangeren Frauen umsetzen. „Wir sind begeistert von dem Rücklauf“, sagt Puhahn-Schmeiser. „Noch mehr freut uns das Engagement vieler Führungspersonen und Verwaltungsabteilungen, das aus diesen Vorbildern spricht.“ Alle positiven Beispiele haben zwei Faktoren gemeinsam: Sie verfügen über ein klares Grundkonzept, welche Tätigkeiten für schwangere Ärztinnen risikoarm möglich sind und welche Bedingungen dafür gelten sollen – beispielsweise eine verstärkte Schutzausrüstung. Außerdem erwiesen sich die beaufsichtigenden Behörden in diesen Fällen als zugänglich und haben die Vorarbeit der Kliniken und Praxen gewürdigt.

„Beaufsichtigende Behörden sind bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung nicht weisungsbefugt, sondern nur beratend tätig“, stellt Puhahn-Schmeiser klar. „Dennoch ist ihr Votum oft ein Knackpunkt, weil sich Arbeitnehmer aus Sorge vor juristischen Folgen, falls etwas passiert, oft nach dem Rat der Behörde richten.“ Was dabei unberücksichtigt bleibt: Das novellierte Mutterschutzgesetz zielt darauf, dass Frauen – anders als zuvor – aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht mehr einseitig von der beruflichen Teilhabe ausgeschlossen werden dürfen. Es ist also falsch, dass viele beaufsichtigende Behörden eine Weiterbeschäftigung teils pauschal ablehnen.

„Wir können nun dank der Positivliste zeigen, dass eine Weiterbeschäftigung von schwangeren Ärztinnen ohne Probleme und mit überschaubarem Aufwand machbar ist – auch, wenn die Aufsichtsbehörde das vielleicht anders beurteilt“, erklärt Puhahn-Schmeiser. „Wir hoffen, dass unsere Botschaft bei den Arbeitgebern ankommt: Wenn ihr die schwangeren Kolleginnen im Team halten wollt, funktioniert das auch!“ Darüber hinaus setzt sich der DÄB weiterhin dafür ein, Erkenntnislücken zu einer gesetzeskonformen Ausgestaltung des Mutterschutzgesetzes endlich zu schließen – um so zu einem einheitlichen Vorgehen zu gelangen. Gefordert sind dafür vor allem die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie der Ausschuss für Mutterschutz am Bundesfamilienministerium. „Die Benachteiligung von Frauen, die das Gesundheitswesen maßgeblich stützen und am Laufen halten, muss enden“, sagt Puhahn-Schmeiser.